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Demo-Verbote zu Nakba-Gedenktagen gerechtfertigt?

Der Nahost-Konflikt sorgt auch auf Berlins Straßen für emotionale Demonstrationen. Bei Kundgebungen zum Nakba-Gedenktag befürchtet die Polizei Ausschreitungen. Durfte sie diese deshalb verbieten?

19.02.2026

Das Verwaltungsgericht überprüft Versammlungsverbote der Polizei. Markus Lenhardt/dpa

Das Verwaltungsgericht überprüft Versammlungsverbote der Polizei. Markus Lenhardt/dpa

© Markus Lenhardt/dpa

Das Verwaltungsgericht Berlin überprüft, ob Verbote der Polizei von Versammlungen zum palästinensischen Gedenktag Nakba in den Jahren 2022 und 2023 rechtmäßig waren. Die Versammlungsbehörde begründete ihre Entscheidung seinerzeit damit, es bestehe die Gefahr, dass es zu volksverhetzenden und antisemitischen Parolen, Gewaltausbrüchen und Gewaltverherrlichung komme. Die Polizei verwies dabei auf Erfahrungen bei vergleichbaren Kundgebungen.

Die Kläger hatten unterschiedliche Versammlungen geplant. Im Mai 2022 ging es zunächst um zwei Kundgebungen mit jeweils rund 50 Menschen auf dem Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg wenige Tage vor dem Nakba-Gedenktag am 15. Mai. Am Gedenktag selbst war eine Demonstration mit 1.000 bis 2.000 Menschen durch Kreuzberg zum Hermannplatz in Neukölln geplant. 

Sämtliche Veranstaltungen wurden untersagt. Die Entscheidungen wurden damals im Eilverfahren vom Berliner Verwaltungsgericht und der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, bestätigt. 

Der Anwalt der Klägerseite Ahmed Abed. Markus Lenhardt/dpa

Der Anwalt der Klägerseite Ahmed Abed. Markus Lenhardt/dpa

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Das war aus Sicht der Kläger rechtswidrig. Um die Versammlungsverbote gründlich überprüfen zu lassen, legte der Veranstalter später Klage ein. Bei der mündlichen Verhandlung darüber machte der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier deutlich, dass sich die Kammer „die Freiheit nehme“, anders als im Eilverfahren zu entscheiden, wenn dies angebracht sei. Ein Urteil in allen Fällen wird noch am selben Tag erwartet. 

Kläger: Unzureichende Prüfung 

Kernfrage für die Richter ist: Wie ist die Polizei zu der Einschätzung gekommen, dass von den Versammlungen eine so große Gefahr ausging, dass sie ein Verbot für gerechtfertigt hielt? Die Polizei verwies in diesem Zusammenhang auf Demonstrationen im Vorfeld, die eskalierten. 

Klägeranwalt Ahmed Abed kritisierte, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sei verletzt worden ohne ausreichende Prüfung. Die Polizei habe nur negative Ereignisse berücksichtigt bei ihrer Gefahrenprognose. Sein Mandant habe zahlreiche Versammlungen durchgeführt, bei denen es keine Probleme gegeben habe. 

Kundgebungen zum Nakba-Gedenktag

Der palästinensische Gedenktag Nakba am 15. Mai erinnert an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im Zusammenhang mit der Staatsgründung Israels und dem ersten Nahostkrieg im Jahr 1948.

Anlässlich des Gedenktages gibt es regelmäßig auch in Berlin Demonstrationen. Zudem gibt es eine Vielzahl von propalästinensischen Kundgebungen im Kontext mit dem Gaza-Krieg nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. 

Im vergangenen Jahr kam es bei Demonstrationen zum Nakba-Gedenktag zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstranten, bei denen unter anderem ein 36 Jahre alter Polizist schwer verletzt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs. Ein Verdächtiger wurde bislang nicht ermittelt, wie ein Behördensprecher auf Anfrage mitteilte.

Der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier.Markus Lenhardt/dpa

Der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier.Markus Lenhardt/dpa

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