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Gericht stoppt Einkapselung von Giftmüll in Brüchau

Ausgraben oder dauerhaft einschließen? Im Streit um die Giftschlammgrube Brüchau hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die umstrittene Sanierung vorerst gestoppt.

11.06.2026

Vor Gericht wurde die geplante Einkapselung der Altlasten vorerst gestoppt. (Archivbild) Simon Kremer/dpa

Vor Gericht wurde die geplante Einkapselung der Altlasten vorerst gestoppt. (Archivbild) Simon Kremer/dpa

© Simon Kremer/dpa

Die umstrittene Sanierung der Giftschlammgrube Brüchau in der Altmark ist vorerst gestoppt. Wie das Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigte, gab es in einem Eilverfahren dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) recht. Damit darf die vom Land Sachsen-Anhalt im vergangenen Sommer genehmigte Einkapselung der quecksilberhaltigen Abfälle zunächst nicht umgesetzt werden. Zuvor hatte der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet. 

In der Grube lagern seit Jahrzehnten belastete Abfälle. Umstritten ist, ob der Giftmüll ausgegraben und entsorgt werden soll oder dauerhaft in der Grube bleiben darf. Während Anwohner und Umweltverbände die Entfernung der Abfälle fordern, erlaubte das Landesbergamt im August 2025, sie an Ort und Stelle zu belassen und einzukapseln. 

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts hätte vor der Genehmigung zunächst geprüft werden müssen, welche Auswirkungen die geplante Einkapselung auf die Umwelt haben kann. Deshalb gab das Gericht dem Eilantrag des BUND statt. Damit liegt die Sanierung vorerst auf Eis. 

Streit um den richtigen Umgang mit dem Giftmüll 

Die Frage, was mit den quecksilberhaltigen Abfällen in Brüchau geschehen soll, beschäftigt Politik, Behörden und Anwohner seit Jahren. Ursprünglich war vorgesehen, die Abfälle aus der Grube zu entfernen und extern zu entsorgen. Für diese sogenannte Auskofferung hatte sich auch der Landtag 2020 einstimmig ausgesprochen. 

Für Überraschung sorgte deshalb eine Entscheidung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB) vom August 2025. Die Behörde erlaubte stattdessen, die Abfälle in der Grube zu belassen und dauerhaft zu sichern. Dagegen zog der BUND vor Gericht. 

BUND sieht sich bestätigt 

Der Landesvorsitzende des BUND Sachsen-Anhalt, Ralf Meyer, wertete die Entscheidung als Erfolg für den Umweltverband. Das Gericht habe die Auffassung des BUND bestätigt, dass der Kurswechsel von der geplanten Auskofferung zur Einkapselung der Abfälle nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Beteiligung der Öffentlichkeit hätte erfolgen dürfen, erklärte Meyer. 

Nach der Gerichtsentscheidung forderte der BUND eine Rückkehr zu den ursprünglichen Sanierungsplänen. Die Auskofferung der Abfälle sei der beste Weg, um weitere Verzögerungen und mögliche Belastungen des Grundwassers durch langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden, erklärte Meyer. 

Endgültige Entscheidung steht noch aus 

Eine endgültige Entscheidung ist damit allerdings noch nicht gefallen. Das Gericht hat bislang nur im Eilverfahren entschieden. Ob die Genehmigung für die Einkapselung rechtmäßig ist, muss noch in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Zudem ist offen, ob das LAGB oder die Betreiberfirma Neptune gegen den Beschluss vorgehen werden.