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Warum wird es nach der Ahrtal-Flut keine Anklage geben?

Johanna starb in der Flutnacht im Ahrtal. Ihre Eltern wollen eine Anklage gegen Verantwortliche erzwingen. Warum das Oberlandesgericht Koblenz ihren Antrag abgelehnt hat.

03.06.2026

135 Menschen starben im Ahrtal. (Archivbild)Boris Roessler/dpa

135 Menschen starben im Ahrtal. (Archivbild)Boris Roessler/dpa

© Boris Roessler/dpa

Die Ahrtalflutkatastrophe hat im Sommer 2021 buchstäblich und unwiederbringlich 135 Menschen aus dem Leben gerissen – und dennoch wird sich dafür niemand strafrechtlich verantworten müssen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Was steckt dahinter?

Was war geschehen?

Bei der Flutkatastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen, 135 davon im Ahrtal und ein Mensch im Raum Trier. Eine Person aus der Ahr-Region gilt bis heute als vermisst. 

Es gab hinterher reichlich Kritik am Katastrophenschutz, für den damals der Landkreis Ahrweiler mit Landrat Jürgen Pföhler (CDU) an der Spitze verantwortlich war. Die Vorwürfe lauteten unter anderem, dass die Behörden zu spät und nicht ausreichend vor der Flut gewarnt hätten - und dass deswegen Menschen gestorben seien. Der SPD-Politiker Alexander Schweitzer räumte später als rheinland-pfälzischer Ministerpräsident auch Fehler des Landes beim Umgang mit der Flutkatastrophe ein.

Gegen wen wurde ermittelt?

Die Staatsanwaltschaft leitete nach der Flutkatastrophe Ermittlungen wegen möglicher Versäumnisse und Fehler beim Krisenmanagement ein - unter anderem gegen Landrat Pföhler. Sie stellte die Ermittlungen später aber mit der Begründung ein, das extreme Ausmaß der Naturkatastrophe sei für die Verantwortlichen des Landkreises Ahrweiler nicht konkret vorhersehbar gewesen.

Das sehen die Eheleute Orth anders. In der Flutnacht starb auch ihre damals 22-jährige Tochter Johanna – erst vor wenigen Tagen (1. Juni) wäre sie 27 Jahre alt geworden. Ralph und Inka Orth kämpfen seit ihrem Tod um eine juristische Aufarbeitung der Katastrophe. 

Das Ehepaar Orth kämpft für juristische Konsequenzen, nachdem ihre Tochter in der Ahrtalflut gestorben ist. (Archivbild)Thomas Frey/dpa

Das Ehepaar Orth kämpft für juristische Konsequenzen, nachdem ihre Tochter in der Ahrtalflut gestorben ist. (Archivbild)Thomas Frey/dpa

© Thomas Frey/dpa

Nun sind sie vor dem Oberlandesgericht Koblenz endgültig mit dem Antrag gescheitert, doch noch eine Anklage gegen Pföhler und den damaligen technischen Einsatzleiter des Landkreises wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu erzwingen. Die Eltern hatten im November 2025 einen entsprechenden Antrag eingereicht – stellvertretend für 135 Tote und 777 Verletzte, wie ihr Anwalt Christian Hecken damals mitteilte.

Was ist ein Klageerzwingungsverfahren?

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen Pföhler und einen weiteren Mitarbeiter des Kreises war Mitte April 2024 eingestellt worden. Dagegen reichten die Hinterbliebenen eine Beschwerde ein, die die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz im Oktober 2025 zurückwies.

Es folgte der Antrag auf ein Klageerzwingungsverfahren, über den das Oberlandesgericht nun entschieden hat. Hätte es die Erhebung einer öffentlichen Klage beschlossen, wäre dies für die Staatsanwaltschaft bindend gewesen. Sie müsste dann Klage erheben. Bei einer Ablehnung wie in diesem Fall sind dagegen keine Rechtsmittel mehr möglich. Allerdings kann noch eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden.

Warum wurde der Antrag abgelehnt?

Das Gericht lehnte den Antrag auf Klageerzwingung unter anderem mit der Begründung ab, dass er den formellen Anforderungen nicht genüge. „Die Antragsschrift müsse dabei den aus Sicht der Antragsteller entscheidungserheblichen Sachverhalt selbst so darstellen, dass die Schlüssigkeit des Antrags geprüft werden könne“, teilte das Gericht mit. Es verwies darauf, dass das Gericht sich die maßgeblichen Tatsachen nicht erst aus den Ermittlungsakten oder anderen Unterlagen zusammenzusuchen müsste.

Das Gericht lehnte den Antrag aus formalen Gründen ab. (Archivbild)Sascha Ditscher/dpa

Das Gericht lehnte den Antrag aus formalen Gründen ab. (Archivbild)Sascha Ditscher/dpa

© Sascha Ditscher/dpa

Trotz eines Umfangs von 4.208 Seiten habe die Antragsschrift diese Anforderungen nicht erfüllt, teilte das Gericht mit. Es mangele vor allem an einer eigenständigen Sachverhaltsdarstellung. „Insbesondere fehlten im gesamten Antrag Ausführungen zu den seinerzeitigen Abläufen, den Wetterprognosen, den unterschiedlichen Pegelwerten, den Warnmeldungen und Verhaltensempfehlungen sowie den Flutgeschehnissen und ihren Ursachen“, so das Gericht.

Läuft damit kein Verfahren mehr gegen Pföhler?

Gegen Pföhler läuft noch ein Disziplinarverfahren wegen seines Verhaltens während der Flut. Dabei wird dem CDU-Politiker vorgeworfen, gravierend gegen beamtenrechtliche Pflichten und umfassend gegen seine Dienstpflichten verstoßen zu haben. Pföhler bekommt daher nur zwei Drittel seines Ruhegehaltes - das Verfahren könnte dazu führen, dass er es ganz aberkannt bekommt. Pföhler weist die Vorwürfe zurück.