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Gericht: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Die bayerische AfD versucht mit allen Mitteln, juristisch gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz vorzugehen. Doch die Partei scheitert erneut. Diesmal endgültig?

17.06.2026

Die AfD hatte sich vor Gericht gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz gewehrt. (Symbolbild)Carsten Koall/dpa

Die AfD hatte sich vor Gericht gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz gewehrt. (Symbolbild)Carsten Koall/dpa

© Carsten Koall/dpa

Es bleibt dabei: Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD wegen des Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen in der Partei beobachten. Die AfD scheiterte erneut und möglicherweise endgültig mit dem Versuch, die Beobachtung in Bayern gerichtlich untersagen zu lassen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte es ab, Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen, das eine Klage der AfD abgewiesen hatte. Die jetzige Entscheidung sei unanfechtbar, teilte das Gericht mit. Die von der AfD aufgeworfenen Fragen seien bereits in der Rechtsprechung geklärt, die Einwände gegen das bestehende Urteil griffen nicht durch.

2024 scheiterte die AfD vor dem Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht hatte im Sommer 2024 eine Klage der AfD gegen die bereits 2022 bekanntgegebene Beobachtung abgewiesen. Das Gericht war deshalb nach Begutachtung von umfangreichem Material und einer dreitägigen mündlichen Verhandlung zu der Überzeugung gelangt, dass es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD gebe.

Beispielsweise lägen Äußerungen vor, die auf „einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basieren“, teilte das Gericht damals zur Begründung mit. Und: Die Anhaltspunkte für einen Verdacht auf rechtsextremistische Tendenzen seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit über die Beobachtung informiert werden könne, erklärte der Vorsitzende Richter.

Gericht: Alle Argumente ausreichend gewürdigt

Das Gericht ließ damals zunächst keine Berufung zu. Diese versuchte die AfD über den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzufordern – vergeblich.

Das Verwaltungsgericht habe „in nicht zu beanstandender Weise gleichermaßen be- und entlastende Argumente einbezogen und einschlägige Äußerungen ausdrücklich unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit und der jeweiligen Umstände gewürdigt“, entschied der Verwaltungsgerichtshof. 

Das Ergebnis des Verwaltungsgerichts sei nicht zu beanstanden, soweit festgestellt werde, dass insbesondere bestimmte, der AfD zurechenbare Äußerungen zur „Remigration“, zu einer Diffamierung von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glaubens, zu Umsturzphantasien oder zu einer fortgesetzten Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen. 

AfD verlor in mehreren Instanzen

Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 bekanntgegeben, die AfD als Gesamtpartei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, weil Anhaltspunkte für verfassungswidrige Bestrebungen bestünden. Dagegen hatte die AfD zunächst im Eilverfahren geklagt und in zwei Instanzen verloren. Im Sommer 2024 verlor sie auch in der Hauptsache am Verwaltungsgericht.

AfD trifft sich am Wochenende zum Parteitag

Die Entscheidung kommt für die AfD zu einem etwas ungünstigen Zeitpunkt: Am Wochenende trifft sich die Partei zu einem Landesparteitag in Passau. Dort steht die Neuwahl des Landesvorstands an. Mit einer Kampfkandidatur um den Posten des Vorsitzenden: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Reinhard Mixl fordert den amtierenden Landesvorsitzenden, seinen Bundestagskollegen Stephan Protschka, heraus.

Die Landtagsfraktion hatte Ende Mai eine neue Führungsmannschaft gewählt. Die bisherige Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner ist nicht mehr alleinige Vorsitzende, sondern teilt sich den Vorsitz mit dem Abgeordneten Ulrich Singer.