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Gericht: AfD-Klage zur Verfassungsschutzkontrolle unzulässig

Die Besetzung des Landtagsgremiums, das den Thüringer Verfassungsschutz kontrolliert, ist seit Jahren umstritten. Die AfD hat vor dem Verfassungsgericht geklagt - ohne Erfolg.

01.07.2026

Verfassungsrichter entscheiden über AfD-Klage zur Verfassungsschutzkontrolle. (Illustration)Martin Schutt/dpa

Verfassungsrichter entscheiden über AfD-Klage zur Verfassungsschutzkontrolle. (Illustration)Martin Schutt/dpa

© Martin Schutt/dpa

Die AfD-Fraktion ist mit einer Klage zur Besetzung der Verfassungsschutzkontrolle im Thüringer Landtag wegen eines Formfehlers gescheitert. Der Antrag der AfD-Fraktion sei unzulässig, weil er nicht fristgerecht gestellt wurde, entschied der Verfassungsgerichtshof in Weimar. Die vorgesehene Frist von sechs Monaten sei überschritten worden. Hintergrund ist, dass bei der Besetzung des Landtagsgremiums, das den Thüringer Verfassungsschutz kontrolliert, AfD-Kandidaten regelmäßig durchfallen. 

Konkret ging es der AfD mit ihrem Antrag an das höchste Thüringer Gericht um die Zusammensetzung und Arbeitsfähigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission, so heißt das Landtagsgremium, das dem Verfassungsschutz auf die Finger schaut. Sie sieht ihre verfassungsmäßigen Rechte bei der Besetzung des Gremiums verletzt. Darüber entschieden die Verfassungsrichter wegen des zu spät gestellten Antrags jedoch nicht. 

Bereits bei der einer mündlichen Verhandlung zu dem Antrag am 13. Mai war es immer wieder um Formalien wie die Einhaltung von Fristen gegangen. Die AfD als größte Landtagsfraktion beansprucht für sich einen Sitz in dem Kontrollgremium. Das lehnen die anderen Fraktionen bisher ab. Der Grund: Die AfD im Freistaat wird vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft und beobachtet.