Genauigkeit vor Schnelligkeit: So läuft die Auszählung
Im Wahlvorstand sitzen Bürger aus dem Wahlbezirk. Sie zählen die Stimmzettel und melden das Ergebnis der Landtagswahl. Jedermann darf zuschauen, ohne Anmeldung oder Registrierung.
Schilder weisen den Bürgern den Weg zu ihrem Wahllokal.Matthias Bein/dpa
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Im Stil von Donald Trump hat die AfD in Sachsen-Anhalt in den Wochen vor der Landtagswahl Zweifel am korrekten Ablauf der Abstimmung gesät. So rief etwa Spitzenkandidat Ulrich Siegmund dazu auf, bei der Auszählung genau hinzuschauen. Das ist tatsächlich kein Problem, denn laut Wahlordnung hat am Sonntag jedermann Zutritt zum Wahlraum – und zwar schon tagsüber während der Stimmabgabe, und auch später ab 18 Uhr, wenn öffentlich ausgezählt wird und der Wahlvorstand das Ergebnis feststellt.
Jeder darf beim Auszählen zuschauen
Zuschauen dürfen alle Interessierten, soweit das ohne Störung möglich ist, wie es in Paragraf 48 heißt. „Der Wahlvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Er ordnet bei Andrang den Zutritt zum Wahlraum“, steht dort. Und weiter: „Der Wahlvorstand kann Personen, die die Ruhe und Ordnung der Wahlhandlung stören, aus dem Wahlraum verweisen.“
Bürger bilden Wahlvorstand und zählen aus
Ausgezählt werden die Stimmzettel vom Wahlvorstand. Das sind fünf bis neun Bürger, die die Gemeinde aus dem Wahlbezirk berufen hat. Bei der Besetzung haben die Parteien ein Vorschlagsrecht, und zwar in der Reihenfolge der bei der letzten Landtagswahl in dem Gebiet errungenen Zweitstimmen. Aber auch Freiwillige können sich jederzeit bei ihrer Gemeinde melden. In ganz Sachsen-Anhalt sind in rund 2.600 Wahlbezirken etwa 22.000 Wahlhelfer im Einsatz.
Am Morgen des Wahltags werden sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hingewiesen. Die Mitglieder des Wahlvorstands überzeugen sich dann als Erstes davon, dass die Wahlurne leer ist; dann verschließt sie der Wahlvorsteher. Sie darf bis 18 Uhr nicht mehr geöffnet werden.
Besondere Sorgfalt gefragt
Vor dem Öffnen der Urne werden alle nicht benutzten Stimmzettel vom Wahltisch entfernt. Danach werden die Stimmzettel der Wahlurne entnommen und von den Wahlvorständen gezählt – und zwar ohne Unterbrechung, wie es in der Wahlordnung heißt. „Hierbei ist besondere Sorgfalt walten zu lassen unter dem Motto „Genauigkeit geht vor Schnelligkeit““, heißt es in der Bekanntmachung der Landeswahlleiterin zur Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl.
Schnellmeldung an die Gemeinde
Steht das Ergebnis fest, „macht der Wahlvorsteher das vorläufige Wahlergebnis mündlich bekannt und meldet es auf schnellstem Wege an den Kreiswahlleiter/die Gemeinde und vermerkt diese Schnellmeldung in der Wahlniederschrift“, wie es in der Wahlordnung heiß. Die Gemeinde wiederum meldet das Wahlergebnis an den Kreiswahlleiter, der das vorläufige Wahlergebnis für seinen Wahlkreis auf schnellstem Wege dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt übermittelt. Dabei gibt er auch an, welcher Bewerber als gewählt gelten kann.