Fußfessel für Gewalttäter – Land verbessert Opferschutz
Nach langem Vorlauf hat der Landtag jetzt eine Reform des Polizeigesetzes beschlossen. Opfer häuslicher Gewalt sollen besser geschützt werden. Auch Quittungen bei anlasslosen Kontrollen sollen kommen.
Der Landtag stimmte mehrheitlich für die Reform des Landespolizeigesetzes. (Archivbild)Andreas Arnold/dpa
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Nach schweren Fällen häuslicher Gewalt können Täter künftig auch in Mecklenburg-Vorpommern zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden. Damit soll ein frühzeitiges Warnsignal an gefährdete Personen ermöglicht werden. Der Schweriner Landtag hat mehrheitlich eine entsprechende Änderung des Landespolizeigesetzes beschlossen. Die Regierungsfraktionen von SPD und Linke stimmten dafür, die übrigen Fraktionen enthielten sich.
Mit der Neuregelung sollen die Opfer von häuslicher Gewalt besser geschützt werden. In keinem anderen Bereich sei die Zahl der Straftaten in den vergangenen Jahren so kontinuierlich gestiegen, sagte Innenminister Christian Pegel (SPD) im Landtag. Nach Angaben des Ministeriums wurden 2025 rund 5.200 Fälle in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst – so viele wie noch nie.
Der Linken-Abgeordnete Michael Noetzel sprach von einem Meilenstein in der Bekämpfung häuslicher Gewalt. „Das eigene Zuhause bleibt nach wie vor der gefährlichste Ort für Frauen“, sagte er. Die elektronische Fußfessel könne ein effektives Mittel sein, das habe die Erfahrung anderer Ländern gezeigt.
Digitale Kontaktverbote
Bei der Suche nach vermissten, hilflosen oder suizidgefährdeten Personen darf die Polizei künftig auch Standortdaten über die Ortung von Mobiltelefonen abfragen. Zudem ist es eine Standortbestimmung für Notrufe an die 110 nun rechtlich möglich.
Neben bisherigen Konsequenzen wie Wohnungsverweisen und Rückkehrverboten gibt es künftig erweiterte Kontaktverbote, auch über digitale Kommunikationswege. Digital könnten Täter ihren Opfern „mindestens genauso sehr seelisch Schaden zufügen“, wie physisch, erklärte Pegel. Möglich ist auch etwa die Ausgabe von Tarndokumenten. Polizei und Beratungsstellen sollen zudem in Zukunft enger zusammenarbeiten.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich nannte die Reform grundsätzlich einen Fortschritt, forderte aber unter anderem mehr Transparenz bei der Durchführung von Zwangsmaßnahmen durch die Polizei. „Verpflichtende Bodycams könnten hier für Aufklärung sorgen“, sagte sie. Das schütze sowohl die Beamten als auch Bürgerinnen und Bürger.
AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer kritisierte mit Blick auf die gesetzlichen Änderungen, dass der Staat seiner Ansicht nach zunehmend auf Überwachung setze, noch bevor konkrete Straftaten begangen worden seien.
Einführung von Kontrollquittungen
Laut Pegel werden künftig Kontrollquittungen für anlasslose Kontrollen eingeführt. „Wer anlasslos kontrolliert wird, kann von der Polizei verlangen, dass sie ihm diese anlasslose Kontrolle quittiert“, erklärte Pegel.
Die CDU-Fraktion sieht dies kritisch. „Das Handeln unserer Polizei ist bereits heute rechtsstaatlich überprüfbar und nachvollziehbar“, sagte die sicherheitspolitische Fraktionssprecherin Ann Christin von Allwörden. Diese Regelung schaffe zusätzliche Bürokratie, binde Einsatzkräfte und erschwere die Polizeiarbeit.