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Für mehr Mitbestimmung: MV führt öffentliche Petitionen ein

Ein Klick zur Petition: Im Nordosten können öffentliche Anliegen bald beim Landtag veröffentlicht und mitgezeichnet werden. Ab 1.000 Unterschriften können Initiatoren direkt mit Politikern sprechen.

03.06.2026

Die Menschen in MV können künftig Petitionen auf der Website des Landtags mitzeichnen. (Symbolbild)Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Die Menschen in MV können künftig Petitionen auf der Website des Landtags mitzeichnen. (Symbolbild)Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

© Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Öffentliche Internet-Petitionen an den Schweriner Landtag sind künftig auch im Nordosten möglich. Damit können Anliegen auf der Website des Landtags veröffentlicht und dort auch unterzeichnet werden. Der Bundestag und andere Bundesländer ermöglichen dies bereits. Mit der Neuerung ist es leichter, dass Petitionen in den Petitionsausschuss kommen.

Die Landtagsabgeordneten stimmten in ihrer Sitzung mehrheitlich für eine solche Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes – CDU und AfD lehnten dies ab.

1.000 Unterschriften für Gespräche

Wenn binnen sechs Wochen mindestens 1.000 Unterschriften zusammen kommen, bekommen die Initiatoren die Möglichkeit, ihr Anliegen direkt vor dem Petitionsausschuss und den zuständigen Behörden vorzutragen. Dabei dürfen die Initiatoren zwei Begleitpersonen, etwa Fachleute, mitnehmen.

Mit der Novelle des mehr als 30 Jahre alten Gesetzes soll die Mitbestimmung gestärkt und „eine wirksame Alternative zu Online-Plattformen wie change.org geboten werden“, sagte der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Thomas Krüger (SPD). Viele der Internet-Petitionen seien völlig wirkungslos, da sie nie vor dem Ausschuss landeten. Petitionen etwa auf change.org gehen nicht automatisch an den Landtag, sondern müssen übergeben werden.

Verband lobt mehr Mitsprache

Der Fachverband „Mehr Demokratie“ begrüßte diesen Beschluss. „Die Petenten reden und die Abgeordneten hören zu und stellen Fragen. Hier begegnen sich Bürger und Abgeordnete in Sachdebatten“, sagte Bundesvorstandssprecher Ralf-Uwe Beck. Die Reform ermögliche mehr demokratische Mitsprache.

Die Gesetzesänderung sieht zudem vor, dass Unterschriftenlisten ausgedruckt und ausgelegt werden können. Das ermögliche, Petitionen auch handschriftlich zu unterschreiben. Ein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung der Petition und auf Anhörung bestehe nicht.

Eigener Antidiskriminierungsbeauftragter?

Eine weitere Neuerung: Der Bürgerbeauftragte des Landes wird in Zukunft zusätzlich Antidiskriminierungsbeauftragter. Damit soll demnach ein effektiver und sichtbarer Beschwerdeweg eröffnet werden.

Der Inklusionsförderrat der Landesregierung hatte im Vorfeld betont, dass der Bürgerbeauftragte eine wichtige Anlaufstelle für Probleme im Umgang mit Behörden sei. Dies ersetze aber nicht einen eigenen Beauftragten für Menschen mit Behinderung, da sich die Aufgaben, Perspektiven und Arbeitsweisen deutlich unterscheiden würden.