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Fünf Jahre Mobilitätsgesetz in Berlin - Kritik am Senat

Mit dem Gesetz hat Berlin im Jahr 2018 bundesweit etwas Besonderes geschaffen. Doch wie sieht es inzwischen aus? Sind die Ziele erreicht?

09.02.2026

Aus Sicht der Senatsverkehrsverwaltung hat das Mobilitätsgesetz sinnvolle Leitplanken gesetzt und Verbesserungen angestoßen. (Archivbild)Christoph Soeder/dpa

Aus Sicht der Senatsverkehrsverwaltung hat das Mobilitätsgesetz sinnvolle Leitplanken gesetzt und Verbesserungen angestoßen. (Archivbild)Christoph Soeder/dpa

© Christoph Soeder/dpa

Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer, Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs - das sind wesentliche Anliegen des Berliner Mobilitätsgesetzes. Aus Sicht des Fachverbands Fußverkehr Deutschland (Fuss e.V.) ist Berlin fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes weit entfernt von den gesetzten Zielen. 

„Drei Senatorinnen von Grünen und CDU haben fast nichts von dem getan, was das Gesetz für Berlins meistverbreitete und stadtfreundlichste Mobilitätsform verlangt“, kritisierte Roland Stimpel aus dem Vorstand des Lobbyverbandes. Aktuell agiere Verkehrssenatorin Ute Bonde „auf dem mobilitätspolitischen Tiefpunkt“, so Stimpel. Sein Verband wirft der CDU-Politikerin vor, die Belange von Fußgängern völlig zu vernachlässigen. 

Das Berliner Mobilitätsgesetz wurde 2018 unter der rot-rot-grünen Regierung beschlossen und hat seitdem mehrere Ergänzungen erfahren. Es räumt Fußgängern, Radfahrern und ÖPNV bei der Verkehrsplanung Vorrang ein. Es zielt auf eine sichere und klimafreundliche Verkehrspolitik ab, die das Auto weniger in den Mittelpunkt stellt.

Bonde: gemeinsame Aufgabe 

Aus der Senatsverkehrsverwaltung hieß es, das Mobilitätsgesetz habe sinnvolle Leitplanken gesetzt und Verbesserungen angestoßen: „Es hat aber auch gezeigt, dass ein stark technisch geprägtes Regelwerk nur dann Wirkung entfaltet, wenn es im Alltag von Verwaltung, Bezirken, Wirtschaft und Stadtgesellschaft praktikabel umsetzbar ist.“

Das Berliner Mobilitätsgesetz von 2018 räumt Fußgängern, Radfahrern und ÖPNV bei der Verkehrsplanung Vorrang ein. (Archivbild)Sebastian Gollnow/dpa

Das Berliner Mobilitätsgesetz von 2018 räumt Fußgängern, Radfahrern und ÖPNV bei der Verkehrsplanung Vorrang ein. (Archivbild)Sebastian Gollnow/dpa

© Sebastian Gollnow/dpa

„Berlin braucht deshalb eine Mobilitätspolitik, die nicht spaltet, sondern verbindet: praktikabel, finanzierbar, sicher – und vor allem von möglichst vielen Berlinerinnen und Berlinern akzeptiert und gewollt“, betonte Verkehrssenatorin Bonde. „Entscheidend ist, dass Mobilität nicht zum Kulturkampf wird, sondern zu einer gemeinsamen Aufgabe mit klaren, fairen Regeln statt ideologisch zu übersteuern.“

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