Freiheitsberaubung und Geiselnahme: Das droht laut Gesetz
Eingesperrt, entführt, bedroht: Wann gilt ein Fall als Geiselnahme, wann als Freiheitsberaubung? Die wichtigsten Unterschiede und Strafrahmen im Überblick.
Die Polizei prüft, ob es sich bei der Straftat um eine Geiselnahme oder eine Freiheitsberaubung handelte.Sascha Ditscher/dpa
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Nach der Befreiung zweier Menschen aus einem verschlossenen Raum einer Bankfiliale in Sinzig stellt sich die Frage nach der strafrechtlichen Einordnung des Geschehens. War es eine Geiselnahme? Laut Polizei war ein Tatbestand Freiheitsberaubung. Was ist der Unterschied? Und welche strafrechtlichen Konsequenzen gibt es? Ein Überblick:
Freiheitsberaubung (Paragraf 239 StGB) liegt vor, wenn ein Mensch eingesperrt oder ihm auf andere Weise die Freiheit genommen wird. Dafür drohen Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Auch der Versuch ist strafbar. Höhere Strafen sind vorgesehen, wenn das Opfer länger als eine Woche festgehalten wird oder dadurch eine schwere Gesundheitsschädigung erleidet; stirbt das Opfer infolge der Tat, beträgt die Mindeststrafe drei Jahre Freiheitsstrafe.
Von Geiselnahme (Paragraf 239b StGB) spricht man, wenn ein Mensch entführt oder festgehalten wird, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod, einer schweren Körperverletzung oder einer Freiheitsentziehung von mehr als einer Woche zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen. Dafür sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vor.