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Frauenleiche im Schrank - Ex-Partner steht vor Gericht

Aus einer Hamburger Wohnung dringt ein übler Geruch, Nachbarn rufen die Polizei. Die Beamten finden eine Frauenleiche in einem Wandschrank. Nun ist der Prozess gegen den Ex der 34-Jährigen gestartet.

26.02.2026

Für die Einlassung des Angeklagten wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.Marcus Brandt/dpa

Für die Einlassung des Angeklagten wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.Marcus Brandt/dpa

© Marcus Brandt/dpa

Er soll seine Ex-Partnerin mit einer Weinflasche erschlagen und ihre Leiche in einem Schrank versteckt haben: Vor dem Landgericht Hamburg hat ein Prozess wegen Totschlags gegen einen 37-Jährigen begonnen. Für die angekündigte Einlassung des Mannes wurde die Öffentlichkeit nach der Verlesung der Anklage ausgeschlossen. Es könnten „höchstpersönliche Umstände“ zur Sprache kommen, begründete die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas die Entscheidung.

Die Trennung des nicht vorbestraften Angeklagten und seiner früheren Partnerin soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft 2021 erfolgt sein. Die Tat habe der Deutsche am 14. November 2024 in der Wohnung der 34-Jährigen im Stadtteil Altona-Nord verübt. Bei einem Streit, dessen Gründe nicht bekannt seien, habe er seiner früheren Lebensgefährtin so heftig die Flasche auf den Kopf geschlagen, dass sie zerbrach. Die Frau ging zu Boden, der Angeklagte soll ihr aber mindestens einen weiteren Schlag versetzt haben.

Anklage enthält grausige Details

Der schlanke Angeklagte mit Brille, Bart und einer auffälligen Tätowierung hatte die Ärmel seines roten Pullovers weit über seine Hände gezogen, während die Staatsanwältin die grausigen Details des angeklagten Verbrechens schilderte.

Das Opfer erlitt ihren Angaben zufolge mehrere Schädelknochenbrüche sowie Mehrfachfrakturen der Augenhöhle, des Jochbeins und des Kiefers. „Aufgrund des Schädelhirntraumas wurde sie bewusstlos und verstarb innerhalb kurzer Zeit infolge einer Aspiration von Mageninhalt“, hieß es. Nach Angaben mehrerer Medien war die Frau Mutter eines Sohnes.

Leiche erst zwei Wochen später gefunden

Zwei Wochen später nahmen Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus einen üblen Geruch wahr und verständigten die Polizei. Die Beamten fanden die Leiche der Frau in der Erdgeschosswohnung. Die Polizei suchte mit Hilfe der Veröffentlichung eines Fotos des Opfers nach Zeugen. Knapp zehn Monate nach der Tat, am 10. September 2025, verhaftete die Polizei den ehemaligen Lebensgefährten der Frau. Er machte laut Staatsanwaltschaft Angaben im Ermittlungsverfahren.

Keine harten Beweismittel

„Der Angeklagte geriet schon kurz nach Auffinden des Leichnams in Verdacht, allerdings war das zunächst nur ein Anfangsverdacht“, hatte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Mia Sperling-Karstens, kurz vor Prozessauftakt gesagt. „Das Besondere an diesem Fall ist, dass es keine unmittelbaren Tatzeugen gibt, keine harten Beweismittel wie etwa eine Videoaufzeichnung der Tat und es liegt bislang auch keine geständige Einlassung vor.“

Es seien umfangreiche Ermittlungen erforderlich gewesen, um am Ende einen dringenden Tatverdacht zu begründen, sagte Sperling-Karstens weiter. „Maßgeblich waren hier etliche Zeugenvernehmungen im Umfeld des Angeklagten und auch der Geschädigten.“ Aus Sicht der Staatsanwaltschaft seien in den Aussagen des Angeklagten Widersprüche zutage getreten.

Zwölf Verhandlungstermine sind in dem Prozess angesetzt.Marcus Brandt/dpa

Zwölf Verhandlungstermine sind in dem Prozess angesetzt.Marcus Brandt/dpa

© Marcus Brandt/dpa

Die Kammer stellte eine Freiheitsstrafe zwischen sechseinhalb und achteinhalb Jahren in Aussicht, wenn der Angeklagte ein umfassendes und glaubhaftes Geständnis ablegen sollte. Die Beweisaufnahme könne sonst lang und schwierig werden, denn der konkrete Ablauf der Tat und das Motiv seien unklar. In dem Prozess sind insgesamt zwölf Verhandlungstermine angesetzt.

Statistik zu Partnerschaftsgewalt in Hamburg

Bei der Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik 2025 ging es auch um das Thema Partnerschaftsgewalt in Hamburg. „Bei 14 Prozent aller Opferwerdungen in der Kriminalstatistik handelt es sich um Fälle von Gewalt in Partnerschaften beziehungsweise ehemaligen Partnerschaften“, hieß es. Einen Anstieg der Zahl der sogenannten Opferwerdungen von Partnerschaftsgewalt gab es demnach vor allem bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (28) und bei versuchten (4) oder vollendeten (5) Tötungsdelikten. „Bei den fünf in Partnerschaften beziehungsweise ehemaligen Partnerschaften getöteten Personen handelte es sich ausnahmslos um erwachsene Frauen.“