Flaschen von Brücke auf Auto geworfen – Bewährungsstrafen
Schreckmoment für einen Autofahrer: Zwei Flaschen werden von einer Brücke auf seine Frontscheibe geworfen. Im Prozess gegen die Täter lässt das Gericht einen besonders schweren Vorwurf fallen.
Die drei Angeklagten warfen nach Feststellung des Gerichts zwei Flaschen von einer Brücke auf ein fahrendes Auto. (Archivbild)Daniel Bockwoldt/dpa/Daniel Bockwoldt
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Wegen Flaschenwürfen auf ein fahrendes Auto hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 21-Jährige und zwei mitangeklagte Frauen im Alter von 19 Jahren wurden wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Die Entscheidung über eine Strafe für die beiden Mitangeklagten wurde für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. In die Strafe für den 21-Jährigen wurde eine frühere Verurteilung einbezogen.
Anderthalb Kilo schwere Flasche trifft Frontscheibe
Laut Anklage hatten die drei jungen Leute in der Nacht zum 15. September vergangenen Jahres mehrere Glas- und eine rund anderthalb Kilogramm schwere Lachgasflasche von einer Fußgängerbrücke am St.-Pauli-Fischmarkt auf ein fahrendes Auto geworfen. Der Wagen sei zunächst von einer Glasflasche im Bereich der Motorhaube getroffen worden. Dann sei die Lachgasflasche in die Frontscheibe eingeschlagen, sagte die Staatsanwältin beim Verlesen der Anklage.
Der Fahrer - nach Polizeiangaben damals 31 Jahre alt - habe sich erschreckt und sein Auto stark abgebremst – sei aber trotz der zersplitterten Scheibe unverletzt geblieben. Die Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet. Das Gericht zweifelte jedoch am Tötungsvorsatz. Der Vorsitzende Richter sagte nach Angaben der Sprecherin, dass man sehr großes Glück gehabt habe, weil insbesondere die Lachgasflasche die Scheibe hätte durchschlagen können.
Handyvideos mit Drogen und Schusswaffen
Zu Prozessbeginn waren im Gerichtsaal Videos vorgespielt worden, die auf dem Handy einer Angeklagten sichergestellt wurden. Unter anderem war darin zu hören, wie diese in der Tatnacht sagt: „Wir haben Autos mit Bierflaschen abgeschmissen.“ Außerdem wurde eine später verfasste Nachricht mit dem Text gefunden: „Bullen haben uns gepackt. Schlafe heute in der Zelle wegen Sachbeschädigung. Melde mich morgen“.
Vor der Tat hätten die Angeklagten regelmäßig über Snapchat oder Whatsapp kommuniziert, sagte der Richter. Häufig sei es laut kriminalpolizeilicher Auswertung dabei auch um Drogen gegangen.
Auf einem Bild sei „weißes Pulver auf Mobiltelefon in sogenannte Lines aufgeteilt“ zu sehen gewesen. In einem Handyvideo werde aus einer Schusswaffe ein Schuss in die Luft abgefeuert, sagte der Richter. Eine Stimme sei mit den Worten hören: „Für meinen Darling.“
Die Angeklagten waren einen Tag nach der Tat aufgrund von Zeugenaussagen festgenommen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.