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Faulbrut bei Bienen: Auflagen für Imker in Wittstock/Dosse

Wegen der Amerikanischen Faulbrut im benachbarten Mecklenburg-Vorpommern gilt in Wittstock/Dosse ein Sperrbezirk. Der Honig kann bedenkenlos gegessen werden. Aber Bienenhalter müssen einiges beachten.

07.07.2026

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gelten Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Honigbienen. (Symbolbild)Alina Grünky/dpa

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gelten Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Honigbienen. (Symbolbild)Alina Grünky/dpa

© Alina Grünky/dpa

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat wegen der Tierseuche Amerikanische Faulbrut in einem Bienenbestand im benachbarten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einen Sperrbezirk eingerichtet. Er umfasst Teile von Wittstock/Dosse. Für Bienenhalter gelten daher ab Mittwoch besondere Auflagen. 

Die Amerikanische Faulbrut ist für den Menschen und ausgewachsene Bienen nicht gefährlich. Auch der Honig oder andere Bienenprodukte können laut Imkerverband ohne Bedenken verzehrt werden. 

Da die Seuche jedoch die Bienenlarven vernichtet, gehört sie zu den anzeigepflichtigen Tierkrankheiten. Ausgewachsene Bienen können zwar nicht an ihr erkranken, aber sie verbreiten, wodurch es zum Massensterben von Bienenvölkern kommen kann. Bereits im vergangenen Jahr hatte es Fälle der bakteriellen Erkrankung bei Bienen in Brandenburg gegeben. 

Keine Verlegung von Bienenständen

Innerhalb des Sperrgebietes müssen die Bienenvölker nun beim Veterinäramt gemeldet und amtlich untersucht werden. Zudem dürfen bewegliche Bienenstände nicht verlegt werden. In der Allgemeinverfügung heißt es auch: Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.