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Missbrauchslügen - Frau kommt nach vier Jahren Haft frei

Geständnis, Verurteilung, Haft: Dann aber fliegt ein Konstrukt aus Lügen und falscher Missbrauchsvorwürfe auf. Nach einem Freispruch für die verurteilten Eltern kommt nun auch die Ex-Partnerin frei.

29.01.2026

Mehrere Jahre nach einem Hafturteil vom Landgericht Braunschweig kommt die Angeklagte nun frei. (Symbolbild)Michael Matthey/dpa

Mehrere Jahre nach einem Hafturteil vom Landgericht Braunschweig kommt die Angeklagte nun frei. (Symbolbild)Michael Matthey/dpa

© Michael Matthey/dpa

Eine wegen Vergewaltigung ihrer Partnerin zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilte Frau muss freigelassen werden. Der zuständige Senat habe die Unterbrechung der Strafhaft angeordnet, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig mit. Das Verfahren steht in Zusammenhang mit einem großen Missbrauchprozess, bei dem die Eltern der Lebensgefährtin zunächst auch zu langer Haft verurteilt worden waren. Sie sind mittlerweile aber freigesprochen, weil das Lügenkonstrukt des vermeintlichen Opfers aufflog.

Landgericht verhängte mehr als sechs Jahre Haft

Das Landgericht Braunschweig hatte die damals 28-Jährige im Juli 2022 wegen mehrerer schwerer Straftaten gegen ihre damalige Lebensgefährtin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten verurteilt. Die Angeklagte hatte die Taten damals im Rahmen einer Verständigung eingeräumt.

Nach diesem ersten Prozess rückten schwere Missbrauchsvorwürfe des vermeintlichen Opfers gegen die eigene Mutter und den Stiefvater in den Fokus. Das Paar aus Bad Harzburg wurde nur wenige Tage nach dem ersten Urteil festgenommen.

Im folgenden Prozess verurteilte dieselbe Strafkammer wie im ersten Fall die Mutter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13,5 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der Partner bekam neun Jahre und sechs Monate Haft. 

Zweifel an Glaubwürdigkeit des Opfers - BGH hebt Urteil auf 

Fast ein Jahr nach diesem zweiten Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) den Schuldspruch aber auf. Die Beweiswürdigung halte einer Nachprüfung nicht stand, hieß es zur Begründung. Die Haftbefehle gegen das Paar wurden aufgehoben, weil sich ein dringender Tatverdacht nicht mehr feststellen ließ. 

Spätestens zu diesem Zeitpunkt war auch öffentlich klar, dass es starke Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers aus beiden Prozessen gab. Eine andere Strafkammer in Braunschweig rollte den Prozess gegen die Eltern neu auf und kam im September 2024 zu der Überzeugung, dass „die angeklagten Taten nicht stattgefunden haben“.

Spätestens mit der Entwicklung im Verfahren gegen die Eltern stand auch ein dickes Fragezeichen hinter dem ersten Urteil gegen die frühere Partnerin der Tochter. Die zunächst verurteilte Frau widerrief ihr Geständnis und das OLG Braunschweig befand nun, dass der Wiederaufnahmeantrag zulässig sei.

Fall als Justizfehler bundesweit bekannt

Mehrere große Medien griffen den Komplex nach dem Freispruch für die Eltern auf und kamen zu dem Schluss, dass es sich um einen der größten Justizfehler des Landes handele. Tenor: Viel zu einfach sei es dem vermeintlichen Opfer gelungen, Behörden, Ärzte, Gutachter, Staatsanwaltschaft und Gericht zu belügen. Auch der Anwalt der 32-Jährigen, Friedrich Fülscher, hatte mit Blick auf das Verfahren schon vor Monaten von einer Entwicklung zu einem der „größten Justizirrtümer der Nachkriegszeit“ gesprochen.

Nach der aktuellen Entscheidung des OLG muss das Landgericht die Wiederaufnahme prüfen. Nach Ansicht des Senats in Braunschweig seien neu vorgebrachte Tatsachen und Beweismittel geeignet, einen Freispruch oder eine mildere Bestrafung zu begründen.