Fall Fabian: Schwierige Wahrheitssuche vor Gericht
Der Tod des achtjährigen Fabian sorgte 2025 weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus für Bestürzung. Wurde er von der damaligen Ex-Partnerin des Vaters ermordet? Das versucht ein Gericht zu klären.
Die Angeklagten will am 24. August ihr Schweigen brechen und sich erstmals äußern. (Archivbild)Danny Gohlke/dpa
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Nach vierwöchiger Unterbrechung geht der Mordprozess im Fall des getöteten achtjährigen Fabian in dieser Woche vor dem Landgericht Rostock weiter. Auch am Donnerstag, dem 20. Verhandlungstag, ist das Zeugenprogramm voll gepackt.
Der Prozess stößt seit seinem Beginn am 28. April auf großes Interesse in der Öffentlichkeit. Der Zuschauersaal ist oft bis auf den letzten Platz besetzt und die Medienpräsenz ungebrochen groß.
Die Angeklagte ...
... ist 30 Jahre alt und wurde bereits 19 Mal in Fußfesseln in den großen Gerichtssaal Saal 2.002 geführt. Es sind immer die gleichen Szenen. Justizbeamte führen die Frau wenige Minuten vor Verhandlungsbeginn zu ihrem Platz zwischen ihren Anwälten Thomas Löcker und Andreas Ohm. Sie hält sich einen roten Aktendeckel vor das Gesicht. Wenn Richter Holger Schütt die Kameras vor die Tür schickt, werden die Fußfesseln abgenommen.
Die Staatsanwaltschaft hält sie für die Mörderin von Fabian und wirft ihr vor, den Jungen am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt zu haben. Bislang schweigt die Frau. Dennoch war ihre Stimme an fast jedem Prozesstag zu hören, denn die Kammer spielte Sprachnachrichten, abgehörte Telefongespräche und Videoaufnahmen aus der JVA ab, wo sie seit 7. November vorigen Jahres in Untersuchungshaft sitzt.
Oft schickte sie im Minutentakt Sprachnachrichten an Fabians Vater, mit dem sie bis August 2025 eine vierjährige Beziehung führte. In den Chats ging es um Liebe, Trennung, Vorwürfe der Lüge und Eifersucht. Die Frau war auch auf die materielle Hilfe von Fabians Vater angewiesen, denn sie hat fünf Pferde. Wegen Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptom bezieht sie seit Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Ihre Verteidiger kündigten vor der Sommerpause an, dass sie sich äußern werde. Als Termin wurde der 24. August reserviert.
Fabians Vater ...
... sagte als Zeuge am 30. April und am 5. Mai rund eineinhalb Tage aus. Dabei ging es auch um die Beziehung zwischen ihm und der Angeklagten. Nach der Trennung im vorigen August sind die beiden wieder ein Paar. Er besucht sie in der JVA, kümmert sich täglich um die Pferde und war zuletzt auch als Zuschauer im Gerichtssaal. Vor Gericht hatte Fabians Vater gesagt, er glaube an die Unschuld der Angeklagten.
Allerdings zeigten sich Widersprüche zwischen seinen Aussagen vor Gericht und bei der Polizei. Laut Staatsanwaltschaft hatte er es zuvor für möglich gehalten, dass sie etwas mit dem Verschwinden Fabians zu tun habe. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Fabians Vaters wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage, wobei es gegen ihn aber keinen Verdacht einer irgendwie gearteten Beteiligung an dem Gewaltverbrechen gebe.
Fabians Mutter (re.) nimmt als Nebenklägerin an dem Prozess teil und wird von Rechtsanwältin Christine Habetha (li.) vertreten. (Archivbild)Danny Gohlke/dpa
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Fabians Mutter...
... verfolgt nahezu jeden Prozesstag persönlich. Sie ist als Nebenklägerin vertreten und nimmt mit ihrer Anwältin Christine Habetha an der Verhandlung teil. Sie war am 30. April die erste Zeugin des Verfahrens und schilderte damals, wie sie den Tag des Verschwindens ihres Sohnes und die Tage darauf erlebte.
Fabian war am 10. Oktober, einem Freitag, nicht zur Schule gegangen, weil es ihm nicht gut ging. Die Mutter ging zur Arbeit, kam aber danach direkt nach Hause, wo sie gegen 15.30 Uhr ankam und eine leere Wohnung vorfand. Abends ging sie zur Polizei und gab eine Vermisstenanzeige auf, nachdem sie und Freunde zuvor überall nach „Fabi“ gesucht hätten.
„Ich kam mir so hilflos vor: Nichts machen zu können und abzuwarten und zu hoffen“, schilderte sie die Stunden und Tage danach. Tagelang hatte Einsatzkräfte mit Hundestaffeln und auch einem Hubschrauber nach dem Grundschüler gesucht. Erst am 14. Oktober, vier Tage nach Fabians Verschwinden, wurde sein Leichnam gefunden.
Gutachter und Sachverständige
Einer der schwierigsten Prozesstage dürfte der 4. Juni gewesen sein, als das gerichtsmedizinische Gutachten vorgestellt wurde. Die Kammer hatte einen Ausschluss der Öffentlichkeit für den Vortrag abgelehnt. Die Mutter blieb der Präsentation fern. Der Leichnam des Kindes lag umgeben von einem Acker am Rand eines kleinen Tümpels, der von außen durch Sträucher verdeckt und nur schwer einsehbar war. Zahlreiche Fotos wurden gezeigt.
An diesem Tümpel bei Klein Upahl wurde der Leichnam des achtjährigen Fabian gefunden. (Archivbild)Bernd Wüstneck/dpa
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Der sachliche Befund des Gerichtsmediziners ergab, dass Fabian mit sechs Messerstichen getötet wurde und in der Folge verblutete. Anhaltspunkte für eine Abwehr gab es nicht. Erheblich erschwert worden sei die Befunderhebung und -beurteilung durch die „postmortale Hitzeschädigung“ des Leichnams.
Es wurden zahlreiche weitere Gutachter gehört, darunter ein Brandsachverständiger, ein Fallanalytiker sowie ein mit dem Fall betrauter Digitalforensiker der Polizei. Dessen Auswertung ergab, dass die Angeklagte ihr Smartphone intensivst nutzte: Binnen viereinhalb Tagen habe sie unter anderem 1.100 Sprachnachrichten geschickt, 207 Telefonate geführt und über 3.100-mal Messengerdienste genutzt.
Wie geht es weiter?
Bisher geplant sind noch weitere acht Verhandlungstage bis 10. September. An dem Tag könnte das Urteil gesprochen werden. An diesem Donnerstag und Freitag wird die unterbrochene Verhandlung fortgesetzt. Unter den Zeugen ist am Donnerstag die Schwester der Angeklagten und am Freitag der Großvater.
Die Angeklagte wird zu Beginn der Verhandlung stets mit Fußfesseln zu ihrem Platz geführt. (Archivbild)Danny Gohlke/dpa
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Der Vorsitzende Richter Holger Schütt stellte den Zeugen viele Fragen. (Archivbild)Bernd Wüstneck/dpa
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