Faktencheck: Falsche Verdächtigung nach CSD-Anschlag
Ein TikTok-Experiment bekommt plötzlich eine dramatische Wendung. Videos eines Content Creators werden nach dem CSD-Terroranschlag von Berlin für Falschbehauptungen missbraucht.
Das Tatfahrzeug des CSD-Attentäters im Berliner Tiergarten.Sebastian Gollnow/dpa
© Sebastian Gollnow/dpa
Nach dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin ist der Attentäter zunächst auf der Flucht gewesen. Neben einem von der Polizei veröffentlichten Fahndungsfoto kursierten in den sozialen Medien Videos, die ebenfalls Abdul B. zeigen sollen. Angeblich ist darin zu sehen ist, wie B. nach Deutschland reist, um den Anschlag zu begehen.
Behauptung
Der CSD-Attentäter soll kurz vor der Tat nach einer Abschiebung in die Türkei wieder eingereist sein, um den Anschlag zu begehen - das hat er angeblich selbst auf TikTok dokumentiert.
Bewertung
Falsch. Die Videos zeigen nicht Abdul B., sondern stammen von einem ganz anderen Mann. Er sagt, dass er in der Türkei Urlaub gemacht habe. Die angebliche Abschiebung hat er sich offenbar als Scherz für seinen TikTok-Kanal ausgedacht.
Fakten
Die Videos, die Social-Media-Nutzer Abdul B. zuschreiben, stammen von einem Content Creator, der auf TikTok unter dem Namen Abdulmalik auftritt. Er behauptete in einem Video, dass er in die Türkei abgeschoben worden sei. In einem anderen ist er in Bulgarien zu sehen - angeblich bei der Wiedereinreise in die EU und nach Deutschland.
Noch während der CSD-Attentäter auf der Flucht war, hat der Content Creator eine Klarstellung auf TikTok veröffentlicht. In dem Video spricht er über die Anschuldigungen und zeigt sich „sprachlos“ - seine Videos und Bilder würden online verbreitet, er zu Unrecht beschuldigt. Grund dafür sei, dass er den gleichen Vornamen habe wie der Attentäter: Abdul.
Auch nachdem Abdul B. in Berlin von der Polizei erschossen wurde, hat Abdulmalik weitere Videos veröffentlicht. Sein Leben sei wegen der falschen Anschuldigungen in Gefahr, sagt er.
Auf eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur antwortete der Content Creator, dass seine Videos „als soziales Experiment“ gedacht gewesen seien. „Es gab nie eine Abschiebung.“ Er habe die Reaktion der Menschen im Netz testen wollen, „wenn jemand, der fließend Deutsch spricht und studiert“, eine solche Geschichte einer Abschiebung erzähle. Tatsächlich sei er im Urlaub in der Türkei gewesen und danach mit dem Auto wieder nach Deutschland gefahren. Mittlerweile sind die Videos bei TikTok nicht mehr abrufbar.
Der Attentäter Abdul B. war in Berlin geboren und hatte die deutsche Staatsbürgerschaft - er hätte also nicht abgeschoben werden können. Nach Angaben der Berliner Generalstaatsanwaltschaft versuchte B. in der Vergangenheit mehrfach, sich im Ausland der Terrororganisation IS anzuschließen. Im Jahr 2025 saß er im Libanon für drei Monate in Haft und kehrte im November nach Deutschland zurück.
Im Mai 2026 wurde er in Berlin zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht beschloss eine sogenannte Vorbewährung - eine Möglichkeit, die das deutsche Jugendstrafrecht bietet. Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, sollte so erst sechs Monate später entschieden werden, und nur erfolgen, wenn Abdul B. seinen Auflagen nachkomme, regelmäßig Beratungsgespräche besuche und sich straffrei verhalte.
Der Haftbefehl gegen Abdul B. wurde aber mit dem Urteil nach sechs Monaten in deutscher Untersuchungshaft aufgehoben - er kam frei. Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel dagegen ein. Sie wollte eine Jugendstrafe mit einer längeren Haftzeit erreichen und den Mann in der Untersuchungshaft behalten. Das Urteil war daher noch nicht rechtskräftig.