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Ex-Rathauschefin unterliegt mit Equal-Pay-Klage

Sie war Bürgermeisterin des Schwarzwaldortes Todtmoos. Dabei wurde Janette Fuchs schlechter bezahlt als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger - und klagte. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden.

27.03.2026

Die ehemalige Bürgermeisterin der Schwarzwald-Gemeinde Todtmoos, Janette Fuchs, hat geklagt. (Archivbild)Uwe Anspach/dpa

Die ehemalige Bürgermeisterin der Schwarzwald-Gemeinde Todtmoos, Janette Fuchs, hat geklagt. (Archivbild)Uwe Anspach/dpa

© Uwe Anspach/dpa

Die ehemalige Bürgermeisterin des Schwarzwald-Kurortes Todtmoos, die schlechter bezahlt wurde als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger, ist am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. Der 4. Senat in Mannheim wies die Klage von Janette Fuchs auf Schadenersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ab. 

Eine Begründung für das Urteil wird es erst deutlich später geben. Der Senat ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (Az. 4 S 1145/25)

Fuchs und ihr Anwalt hatten sich schon nach der Verhandlung am Donnerstag dahingehend geäußert, dass sie im Falle einer Niederlage voraussichtlich in die nächste Instanz gehen würden. Die Gegenseite hielt sich zunächst bedeckt.

Equal-Pay-Fall

Die 59-Jährige sieht sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte Fuchs, die von 2014 bis 2022 parteilose Bürgermeisterin in Todtmoos war, in erster Instanz recht gegeben. Es verurteilte die Gemeinde unter anderem dazu, Fuchs mehr als 36.500 Euro Schadenersatz und eine Entschädigung von 7.000 Euro zu zahlen. 

Die 59-Jährige sieht sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert und fordert die Gehaltsdifferenz und eine Entschädigung. (Archivbild)Uwe Anspach/dpa

Die 59-Jährige sieht sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert und fordert die Gehaltsdifferenz und eine Entschädigung. (Archivbild)Uwe Anspach/dpa

© Uwe Anspach/dpa

Die 2.000-Einwohner-Kommune ging in Berufung. Sie sieht keinen Hinweis auf eine Benachteiligung von Fuchs aufgrund ihres Geschlechts und forderte, die Klage abzuweisen, wie deren Anwalt André Friedl sagte. 

Vergleichsgespräche ohne Erfolg

Die Richter am VGH regten bei der Verhandlung einen Vergleich zwischen den Parteien an mit Verweis auf Risiken für beide Seiten. So sei es inhaltlich schwierig, Fuchs mit ihrem 24 Jahre vor ihr ins Amt gekommenen Vorgänger zu vergleichen. Unter anderem seien Gründe – wenn auch keine umfassenden – für die schlechtere Besoldung von Fuchs im Protokoll des Gemeinderates genannt. Der Vergleich mit dem Nachfolger sei möglicherweise rechtlich schwierig, obwohl es hier schon Hinweise auf eine Ungleichbehandlung gebe.

Laut ihrem Anwalt Jörg Düsselberg bezieht sich der vom Verwaltungsgericht Freiburg zugesprochene Schadenersatz auf die Differenz der Bezüge zwischen den Besoldungsgruppen A 14 und A 15 für etwas mehr als die Hälfte ihrer Amtszeit. Fuchs ist heute Pensionärin.