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Ermittlungen gegen Lina E. nach Aussageverweigerung

Die Linksextremistin Lina E. wollte nicht als Zeugin aussagen und musste in Beugehaft. Nun ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden – um diesen Verdacht geht es.

16.10.2026

Die Generalstaatsstaatsanwaltschaft Dresden hat Ermittlungen gegen die wegen linksextremer Gewalttaten verurteilte Lina E. eingeleitet. (Symbolbild)Robert Michael/dpa

Die Generalstaatsstaatsanwaltschaft Dresden hat Ermittlungen gegen die wegen linksextremer Gewalttaten verurteilte Lina E. eingeleitet. (Symbolbild)Robert Michael/dpa

© Robert Michael/dpa

Die Generalstaatsstaatsanwaltschaft Dresden hat Ermittlungen gegen die wegen linksextremer Gewalttaten verurteilte Lina E. eingeleitet. Es gehe dabei um eine Aussageverweigerung als Zeugin in einem Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden sowie eine weitere Aussageverweigerung als Zeugin in einem Ermittlungsverfahren, teilte die Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Es bestehe ein Anfangsverdacht für eine Straftat der vollendeten Strafvereitelung durch Unterlassen in drei Fällen sowie eine versuchte Strafvereitelung in sechs Fällen.

„Im Hinblick auf die noch laufenden Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden in dem Verfahren, in welchem Lina E. zeugenschaftlich vernommen werden sollte, werden hierzu keine weiteren Angaben gemacht“, hieß es auf Anfrage. Zunächst hatte die „taz“ berichtet.

Lina E. war vor wenigen Wochen aus Beugehaft entlassen worden. Ende Juni hatte das Oberlandesgericht Dresden eine sechsmonatige Beugehaft angeordnet, nachdem Lina E. in einem Antifa-Ost-Prozess die Aussage als Zeugin verweigert hatte. Beugehaft ist ein gerichtliches Druckmittel, das einen Menschen dazu zwingen soll, eine Zeugenaussage zu tätigen. Gegen Lina E. wurde zudem ein Ordnungsgeld von 750 Euro verhängt. Sie sollte sich zu den Taten äußern, für die sie 2023 verurteilt worden war.