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Ermittler in MV sollen Standortdaten aus Apps benutzt haben

Der Landesdatenschutzbeauftragte prüft die Vorgänge. Es handele sich um ein sehr komplexes Thema, heißt es.

02.06.2026

Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern prüft, inwiefern das Landeskriminalamt MV bei Ermittlungen auf Daten der Werbeindustrie zurückgegriffen hat. (Symbolbild)Sebastian Gollnow/dpa

Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern prüft, inwiefern das Landeskriminalamt MV bei Ermittlungen auf Daten der Werbeindustrie zurückgegriffen hat. (Symbolbild)Sebastian Gollnow/dpa

© Sebastian Gollnow/dpa

Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern soll nach einem Medienbericht bei Ermittlungen Standortdaten aus der Werbeindustrie verwendet haben. Das berichtet die Tagesschau auf ihrer Webseite über Recherchen des Bayerischen Rundfunks und des Portals Netzpolitik.org. Das Landeskriminalamt MV hat demnach bestätigt, dass dies „in der Vergangenheit in geringem Umfang“ der Fall gewesen sei.

Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur wollte sich die Pressestelle des LKA nicht äußern, solange die Prüfungen des Landesdatenschutzbeauftragten laufen. Eine Sprecherin des Landesdatenschutzbeauftragten MV bestätigte, dass eine Prüfung eingeleitet wurde. Es handele sich um ein „sehr komplexes Thema“. Vor Abschluss dieses „umfänglichen Prozesses“ könne keine Auskunft zu Art und Umfang der Datennutzung durch das LKA sowie deren Rechtmäßigkeit gegeben werden.

Den Recherchen von BR und Netzpolitik.org zufolge soll mindestens auch das Landeskriminalamt Brandenburg auf Daten kommerzieller Anbieter bei Ermittlungen zugegriffen haben. Das LKA Brandenburg soll demnach angegeben haben, „zur Bekämpfung von unterschiedlichen Kriminalitätsphänomenen“ Dienste von Datenhändlern in Anspruch zu nehmen. Ob es sich dabei ebenfalls um Standortdaten handelt, sei auf Nachfrage offen geblieben.

Schutz von Standortdaten

In der EU ist die Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Standortdaten ohne wirksame Einwilligung oder eine andere tragfähige Rechtsgrundlage in vielen Fällen rechtswidrig. Gerade für Werbe-Tracking ist regelmäßig die Zustimmung der Nutzer erforderlich. Dennoch verkaufen Datenhändler offenbar Bewegungsprofile von Menschen aus Deutschland und anderen EU-Ländern in großem Umfang.

Der Sprecher des Chaos Computer Clubs, Linus Neumann, erklärte: „Der Datenhandel mit sensiblen Standortdaten ist mutmaßlich rechtswidrig – umso skandalöser ist es, wenn Polizeibehörden selbst zu den Kunden solcher Anbieter werden, statt dies zu verbieten.“ 

Innenminister Pegel soll informieren

In der Landespolitik schlug das Thema hohe Wellen. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Constanze Oehlrich, ist sicher: „Die Nutzung kommerziell beschaffter Standortdaten durch die Landespolizei ist gesetzlich nicht vorgesehen und damit rechtswidrig.“ Der Rechtsstaat dürfe kein Kunde von Datenhändlern werden, die sich um Datenschutz nicht scherten. „Wir wollen deshalb vom Innenminister über das Ausmaß der bisherigen Datennutzung kommerzieller Anbieter informiert werden. Meine Fraktion wird dazu in der nächsten Sitzung des Innenausschusses einen Bericht erbitten.“

Laut AfD besteht der Verdacht, dass rechtsstaatliche Kontrollmechanismen wie der Richtervorbehalt umgangen worden sein könnten. „Sollte sich bestätigen, dass das LKA Mecklenburg-Vorpommern kommerzielle Standortdaten ohne eine eindeutige gesetzliche Grundlage genutzt hat, muss dieser Vorgang lückenlos aufgeklärt werden“, forderte Fraktionschef Nikolaus Kramer. „Rechtsstaatliche Kontrollmechanismen dürfen nicht umgangen werden.“

Die FDP forderte ebenfalls Aufklärung durch den Innenminister. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass staatliche Stellen über private Datenhändler an Informationen gelangen, die sie selbst nur unter strengen Voraussetzungen erheben dürften“, betonte der Sprecher der FDP im Landtag, David Wulff. Moderne Ermittlungsarbeit sei wichtig, dürfe aber nicht zulasten rechtsstaatlicher Standards gehen.