Eltern nach Vernachlässigung ihres Sohns zu Haft verurteilt
Nach wochenlanger unzureichender Versorgung ihres behinderten Sohnes müssen die Eltern ins Gefängnis. Das Gericht beschreibt „desaströse hygienische Zustände“ und große Überforderung.
Das Gericht sah die Eltern zwar als überfordert an, aber keinen Tötungsvorsatz bei ihnen. (Archivbild)Marie Frech/dpa
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Wegen schwerer Vernachlässigung ihres behinderten Sohnes muss ein Elternpaar ins Gefängnis. Das Landgericht Erfurt sprach die beiden Angeklagten der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Aussetzung schuldig und verhängte gegen die Mutter eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten sowie gegen den Vater drei Jahre Haft.
Der Vorsitzende Richter Markus Hagen begründete die Entscheidung mit der nicht ausreichenden Versorgung des schwer körperlich und geistig eingeschränkten Sohnes mit Nahrung und Flüssigkeit über mehrere Wochen.
Es stehe außer Frage, dass der 2001 geborene Sohn gelitten und die angeklagten Eltern ihn durch ihr Verhalten gequält hätten, betonte von Hagen. Allerdings könne ihnen kein Tötungsvorsatz unterstellt werden.
Sie hätten sich zuvor jahrelang aufopferungsvoll um ihr Kind gekümmert und sich seiner nicht entledigen wollen, weil ihnen die Pflege zu anstrengend geworden sei. Ihr Sohn war von Geburt an durch einen Gendefekt schwerbehindert - er konnte nicht sprechen oder laufen, war inkontinent und konnte sich nicht durch Sprache mitteilen.
Kotverschmiertes Bett und volle Windeln im Zimmer
Der Vorsitzende Richter sprach von einem hohen Maß an Vernachlässigung und desaströsen hygienischen Zuständen in der Küche und des Zimmers des jungen Mannes, in dem er sich alleine überlassen worden sein soll. Nachdem der damals 21-Jährige ab Anfang Februar 2023 nicht mehr mit dem Fahrdienst in die Sonderschule gekommen war, gab es mehrere Kontaktversuche und Hilfsangebote seitens des Förderzentrums, die aber alle von den Eltern abgeblockt worden waren.
Ende März 2023 kam es dann aufgrund der Hartnäckigkeit des Schulsozialarbeiters und der Amtsärztin zu einem Hausbesuch, bei dem sich ihnen ein erschreckendes Bild bot: Die Küche war vermüllt, das Zimmer des Sohnes voll mit benutzten Windeln und Essensreste in dem kotverschmierten Bett. Der junge Mann war laut dem Vorsitzenden Richter zu diesem Zeitpunkt schon stark abgemagert und dehydriert, er kam daraufhin in ein Krankenhaus. Die Eltern seien überfordert gewesen, zudem habe die Mutter selbst gesundheitliche Probleme gehabt, führte der Vorsitzende Richter weiter aus.
Sohn starb später an Lungenentzündung
In ihrem letzten Wort drückten die beiden Angeklagten ihr Bedauern aus. „Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen, kann ich aber nicht“, sagte die Mutter. Der Vater sagte, es tue ihm leid. Der Sohn der beiden starb Anfang 2024 infolge einer Lungenentzündung. Nach längerem Krankenhausaufenthalt war er zu diesem Zeitpunkt in einer Einrichtung untergebracht gewesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Richter blieben mit ihrer Entscheidung deutlich unter den Strafanträgen der Staatsanwaltschaft, die für die Mutter wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen sechs Jahre Haft und für den Vater fünf Jahre und drei Monate gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert.