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Eltern von verhungertem Säugling wegen Mordes verurteilt

Ein Baby starb qualvoll – Rettung wäre bis zuletzt möglich gewesen. Wie die Eltern ihre Verantwortung vernachlässigten und was die Obduktion offenbarte.

21.07.2026

Das Urteil für beide Eltern lautet Mord durch Unterlassen.Marcus Brandt/dpa

Das Urteil für beide Eltern lautet Mord durch Unterlassen.Marcus Brandt/dpa

© Marcus Brandt/dpa

Bei dem Mordurteil gegen die Eltern eines verhungerten Babys spricht Richter Johann Lohmann von einem Fall, „der menschlich in besonderem Maße erschüttert hat“. Gerade sprach er eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen die beiden Angeklagten aus, die nach Überzeugung des Landgerichts Itzehoe im vergangenen Jahr ihre Tochter so unzureichend ernährten, dass sie Ende September im Alter von etwas mehr als vier Monaten qualvoll starb. 

Lohmann sprach von Mord durch Unterlassen und Grausamkeit. Außerdem befand das Gericht auf Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Der Vorsitzende Richter Lohmann begründet das Urteil gut drei Stunden lang.Marcus Brandt/dpa

Der Vorsitzende Richter Lohmann begründet das Urteil gut drei Stunden lang.Marcus Brandt/dpa

© Marcus Brandt/dpa

Der Vorsitzende Richter begründete mehr als drei Stunden lang, warum die Kammer nach eingehender und schwieriger Abwägung zu diesem Urteil gekommen war, und nahm dabei immer wieder Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. „Der Fall lässt einen fassungslos zurück“, sagte er.

Was war passiert? 

Die damals 24 Jahre alten Eltern des Babys riefen am 26. September 2025 den Rettungsdienst in ihre Wohnung in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen). Ein Notarzt konnte nur noch den Tod des bis auf die Knochen abgemagerten Babys feststellen. Es wog weniger als nach seiner Geburt. Die Obduktion ergab eine Kombination aus Verhungern und Verdursten des eigentlich gesunden Mädchens.

Schnell wurde klar, dass die Familie in desolaten Verhältnissen lebte und auch die dreijährigen Zwillinge des Paares vernachlässigt wurden. Die beiden Mädchen kamen in eine Pflegefamilie. Gegen die Eltern erließ ein Richter Untersuchungshaftbefehl. Seitdem sitzen sie in der Justizvollzugsanstalt Lübeck ein.

Was hatten die Angeklagten im Prozess gesagt?

Während des Prozesses hatten der Vater und die Mutter von ihren Schwierigkeiten im Umgang mit dem Baby berichtet. „Ich hatte die ganze Zeit das Gefühl, dass ich den Kindern nicht gerecht werde“, sagte der Vater. Für den Monat des Todes des Kindes habe er jedoch bis zum Todestag keine Erinnerung mehr.

Die Mutter des toten Säuglings hatte ausgesagt, für sie sei es ungewohnt gewesen, das Neugeborene zu stillen, da die Zwillinge wegen ihrer Frühgeburt zunächst über eine Sonde ernährt worden seien. Beide Eltern betonten, das Kind habe sich aus ihrer Sicht altersgerecht entwickelt.

Wie begründet die Kammer das Urteil?

Lohmann erläuterte, es sei entscheidend, dass die Eltern eine Garantenpflicht ihrem Neugeborenen gegenüber hätten. Beide hätten spätestens Mitte September 2025 erkennen müssen, dass durch den Gewichtsverlust des Kindes eine lebensgefährliche Situation eintrete. Die Mutter hatte das Stillen des Babys immer weiter reduziert.

Am 16. September unternahmen beide den Versuch, den Säugling mit Anfangsmilch aus einem Fläschchen zu ernähren. Als das nicht sofort funktionierte, beendeten sie den Versuch ohne weitere Konsequenzen zu ziehen. Die Mutter reduzierte das Stillen nach Überzeugung des Gerichts in den folgenden Tagen weiter und stellte es spätestens 18 Stunden vor dem Tod des Kindes ganz ein.

Rettung wäre bis zum Schluss möglich gewesen 

Der Vorsitzende Richter hielt den Angeklagten vor, sie hätten das Kind bis kurz vor dem Tod retten können. Sie hätten nur den Notarzt rufen müssen. Einem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge hätten intensivmedizinische Maßnahmen das Kind am Leben halten können.

Entscheidend für die Verurteilung wegen Mordes sei nicht, dass die Eltern den Tod ihres Kindes billigend in Kauf genommen hätten, wie Lohmann betonte. Sie hätten den Tod nicht gewollt, aber sie hätten der Entwicklung gleichgültig gegenübergestanden. Beide seien zwar psychisch belastet - sie unter anderem durch eine Depression, er unter anderem durch eine Borderline-Erkrankung. Das habe sie aber nicht daran gehindert, die Nächte mit Computerspielen zu verbringen.

„Sie wusste von der Gefahr, aber sie hat sie verdrängt“, sagte Lohmann über die Mutter. Der Vater habe sich mehr für seine Bedürfnisse als die seiner Kinder interessiert. Beiden sagte der Vorsitzende Richter, man müsse nicht besonders intelligent sein, um zu erkennen, dass ein Kind, das längere Zeit zu wenig ernährt werde, sterbe. Beide Eltern seien intelligent genug.

Prozess und Urteilsverkündung stoßen auf großes öffentliches Interesse.Marcus Brandt/dpa

Prozess und Urteilsverkündung stoßen auf großes öffentliches Interesse.Marcus Brandt/dpa

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Die Situation in der Wohnung beschrieb Lohmann als desolat. Die Mutter habe sich um das Baby gekümmert, der Vater um die Zwillinge - beides unzureichend. So seien die Zähne der Zwillinge weitgehend verfault gewesen. Um den Haushalt hätten beide sich nicht gekümmert. Nur vor zwei angekündigten Besuchen des Jugendamts sei aufgeräumt worden. In beiden Fällen habe es dann auch keine Beanstandungen gegeben.

Mit dem Mordurteil entsprach die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des angeklagten Vaters hatte fünf Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung beantragt, die Verteidigerin der angeklagten Mutter viereinhalb Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist Revision beim Bundesgerichtshof möglich.