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„Kein eiskalter Profi“ - Haftstrafe für tödlichen Angriff

Ein 29-Jähriger sticht auf den neuen Partner seiner Ex-Freundin ein. Das Opfer stirbt. Die Staatsanwaltschaft stuft die Tat als Mord ein. Das Landgericht Bremen urteilt anders.

26.06.2026

Der Angeklagte hatte die Tat gestanden. Janet Binder/dpa

Der Angeklagte hatte die Tat gestanden. Janet Binder/dpa

© Janet Binder/dpa

Er hat den neuen Freund seiner Ex-Partnerin einschüchtern wollen - am Ende ist der Kontrahent tot gewesen: Ein 29-Jähriger muss wegen Totschlags für elf Jahre ins Gefängnis. Ein Mordmerkmal erkannte das Landgericht Bremen anders als die Anklage nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Mordes auf eine lebenslange Haftstrafe plädiert. Die Frage nach dem Motiv für die Tat sei nicht leicht zu beantworten, sagte der Vorsitzende Richter. 

Der angeklagte Deutsche sei ohne Frage auf den neuen Freund eifersüchtig gewesen. Er habe die Mutter seiner beiden Kinder nach der Trennung wieder für sich gewinnen wollen. Zum anderen habe er sich aber auch um das Wohl seiner Kinder Sorgen gemacht. Ihm sei der Drogenkonsum des neuen Partners ein Dorn im Auge gewesen. Für die Kinder habe er einen schädigenden Einfluss befürchtet. 

Zum Treffen mit mehreren Messern gekommen

Am Tattag im November 2025 habe der 29-Jährige sich mit dem späteren Opfer auf offener Straße im Stadtteil Vahr verabredet, um es einzuschüchtern. Dadurch habe er sich erhofft, dass der 34-Jährige sich künftig von der Frau fernhalte. „Ein Ex-Freund, der Stress macht, kann Wirkung entfalten“, sagte der Vorsitzende Richter. 

Dem späteren Opfer hatte der Angeklagte geschrieben, er wolle sich mit ihm zum Reden verabreden. Tatsächlich hatte er mehrere Messer dabei. Als der 29-Jährige eines davon gezeigt habe, habe sich der Mann davon nicht beeindrucken lassen. „Der Plan ging nicht auf, ihn einzuschüchtern“, sagte der Vorsitzende Richter. Erst in dem Moment habe der 29-Jährige den Beschluss gefasst, zuzustechen, so das Gericht. Die Möglichkeit einer Tötung habe er billigend in Kauf genommen. 

Richter: Konfrontation ist eskaliert

Der Angeklagte sei „kein eiskalter Profi, der einfach so jemanden auf offener Straße“ töte, sagte der Vorsitzende Richter. Es wäre auch „kein besonders kluger Plan“ gewesen, unmaskiert am helllichten Tag in Anwesenheit von zahlreichen Zeugen einen Menschen töten zu wollen. Vielmehr sei der Angeklagte mit der Situation überfordert gewesen. Er habe sich zunehmend in einem emotionalen Ausnahmezustand befunden. Die Konfrontation sei letztlich eskaliert. 

Das Opfer hatte noch versucht, sich mit einem Regenschirm und einem Teleskopschlagstock zu verteidigen. Schließlich rannte es weg, der Angeklagte kam hinterher und holte es ein. Ein Stich in den Rücken war schließlich tödlich. Der 34-Jährige starb einen Tag später im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen. 

29-Jähriger zeigte Reue

Der Angeklagte hörte sich die Urteilsbegründung mit gesenktem Kopf an. Der Vorsitzende Richter sagte, der 29-Jährige habe sowohl Leid über die Opferfamilie als auch über seine eigene gebracht. Es sei eine „schwere Bürde für die Zukunft“, wenn seine Kinder irgendwann erführen, was ihr Vater getan habe. 

Strafmildernd bewertete das Gericht, dass der Angeklagte sich geständig und Reue gezeigt habe. Auch habe er bisher keine erheblichen Vorstrafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht stellte keine Mordmerkmale fest. (Archivbild) Sina Schuldt/dpa

Das Gericht stellte keine Mordmerkmale fest. (Archivbild) Sina Schuldt/dpa

© Sina Schuldt/dpa