Grausamer Mord an Ehefrau: Angeklagter schweigt
Er soll seine Partnerin brutal getötet haben, weil er die Trennung nicht akzeptieren wollte. Vor Gericht schweigt der 37-Jährige. Auch einer jungen Polizistin verschlägt es kurzzeitig die Sprache.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Ehefrau enthauptet zu haben.Sven Hoppe/dpa
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Ohne sichtliche Regung schaut der Angeklagte im Landgericht München II die schwer zu ertragenden Bilder seiner getöteten Ehefrau an. Mit nahezu vollständig abgetrenntem Kopf liegt ihr Leichnam in der gemeinsamen Wohnung über dem Rand der Badewanne. Hin und wieder macht sich der 37-Jährige dabei Notizen, hört aufmerksam dem Übersetzer zu. Zu dem drastischen Vorwurf, seine Frau enthauptet zu haben, schweigt er.
Seine Verteidigung schloss aber nicht aus, dass der 37-Jährige zu einem späteren Zeitpunkt Angaben machen könnte. Dem Mann aus dem Jemen wird vorgeworfen, die Mutter seiner drei Kinder getötet zu haben, weil sie sich von ihm scheiden lassen wollte. Außerdem habe er ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges verhindern wollen - der Mann hatte den Ermittlungen zufolge fremde Kinder als seine eigenen ausgegeben und für sie unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen.
Häusliche Gewalt und Todesdrohungen
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war der Angeklagte 2022 ohne seine Ehefrau als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Schon bei der Einreise habe er zusätzliche Kinder als seine eigenen angegeben, um später nach dem Vorbild seines Bruders in Deutschland mehr Sozialleistungen bekommen zu können - was ihm zumindest teilweise auch gelang. Denn im April 2025 reiste seine Frau im Rahmen des Familiennachzugs mit sechs Kindern hinterher - nur drei stammten aus der Beziehung mit dem 37-Jährigen.
Schon kurz nach der Ankunft des Opfers soll es in der Wohnung der Familie in Krailling (Landkreis Starnberg) mehrfach zu häuslicher Gewalt und Todesdrohungen gekommen sein. Drei Wochen nach der Einreise der Frau sprach die Polizei dem Mann bereits einen Platzverweis für die gemeinsame Wohnung und das erste von mehreren Kontaktverboten aus. Der Mann setzte den Ermittlungen zufolge seine Drohungen jedoch fort.
Außerdem soll er fremde Kinder als seine eigenen ausgegeben haben, um unrechtmäßig Sozialleistungen zu beziehen.Sven Hoppe/dpa
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Die Anzeigen zog die Frau jedoch entgegen den Aufforderungen ihres Mannes nicht zurück. Stattdessen wollte sie sich scheiden lassen und zudem den Sozialleistungsbetrug ihres Mannes und dessen Bruders anzeigen. Aus Sicht des Angeklagten „konnte dieses „Problem“ nur durch die Tötung seiner Ehefrau behoben werden“, betonte die Staatsanwältin.
Machtdemonstration noch im Tod
Deshalb habe er sich am 14. Juni 2025 ein Küchenmesser mit einer 15 Zentimeter langen Klinge besorgt und in ihrer Wohnung auf die Frau eingestochen. Als das Opfer schwerstverletzt zusammenbrach, habe er der anfangs noch bei Bewusstsein befindlichen Frau den Kopf nahezu vollständig vom Rumpf abgetrennt.
„Durch die Zufügung der hiermit verbundenen körperlichen und seelischen Qualen wollte er die Geschädigte für ihr Verhalten bestrafen und dieser noch im Tod seine Macht über sie demonstrieren“, betonte die Staatsanwältin. Anschließend habe der blutverschmierte Mann seine anwesende, vier Jahre alte Tochter nach draußen getragen und die Polizei gerufen.
Emotional schwer zu ertragender Einsatz
Die Kleine habe Blutspuren am Körper gehabt und „nur noch geschrien“, erzählte die Polizistin, die zu den ersten beiden Streifen am Tatort gehörte. Sie berichtete, dass sie selbst und andere Beamte der Dienststelle schon vorher mehrmals Kontakt zu dem Angeklagten gehabt hätten. Dieser habe die im Raum stehenden Vorwürfe immer abgetan, das Verhalten seiner Frau ins Lächerliche gezogen - „My wife is crazy“ („Meine Frau ist verrückt“). Das Opfer hingegen habe „ja alles gemacht, was im Prinzip geht - es hat halt nicht gereicht“, bilanzierte die Beamtin.
Nüchtern berichtete die junge Frau, wie sie damals mit einer Kollegin in das Badezimmer vorgedrungen sei, wie sie schnell erkannt habe, dass die Verletzungen der Frau „mit dem Leben nicht vereinbar“ gewesen seien. Erst als sie gefragt wird, wie es ihr heute mit dem Vorfall gehe, verschlägt es ihr die Sprache. Sie ringt um Fassung, wischt sich ein paar Tränen aus den Augen. Sie habe ebenso wie ihre Kollegen danach Hilfe in Anspruch genommen, schildert sie später.
Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil könnte am 9. Oktober gesprochen werden.
Laut Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte die Trennung von seiner Frau nicht akzeptieren. Sven Hoppe/dpa
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