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Ehefrau auf Fehmarn erwürgt: Acht Jahre Haft für Mann

Ein 61-Jähriger tötet im Mai 2025 auf der Ostseeinsel Fehmarn seine Ehefrau, die Leiche wird wenig später in einem Graben gefunden. Das Landgericht Lübeck hat nun ein Urteil verkündet.

11.02.2026

Der Angeklagte ist zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.Stephanie Lettgen/dpa

Der Angeklagte ist zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.Stephanie Lettgen/dpa

© Stephanie Lettgen/dpa

Er tötete seine Ehefrau auf Fehmarn und legte ihre Leiche in einen Graben: Das Landgericht Lübeck hat einen 61-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Totschlags verurteilt. Die Kammer sei überzeugt, dass der Mann seine Frau am 16. Mai 2025 im gemeinsamen Haus im Streit erwürgt habe, sagte die Vorsitzende Richterin Gesine Brunkow. Der genaue Auslöser sei aber unklar geblieben.

Später habe der Angeklagte die Leiche in einen Graben unweit der Fehmarnsundbrücke geschafft. Dort wurde sie am 18. Mai gegen Mittag von Radfahrern gefunden. Die unterschiedlichen Einlassungen des Angeklagten, es habe sich um Suizid oder einen Unfall gehandelt, hätten das Gericht nicht überzeugt, sagte die Vorsitzende Richterin weiter. 

Der Deutsche hatte in seinem sogenannten letzten Wort betont, er sei unschuldig. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, verfolgte er mit gesenktem Kopf.

Jahrelange Probleme in der Familie

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor achteinhalb Jahre Haft für den nicht vorbestraften Ehemann gefordert. „Die Befunde der Rechtsmedizin sind eindeutig“, sagte Staatsanwältin Mareike Lindner. Was den Mann so in Rage versetzt habe, habe der Prozess aber nicht aufklären können.

Fest stehe, dass der Angeklagte seit Jahren in der Ehe völlig überfordert war, weil seine Ehefrau psychisch erkrankt war, Alkoholprobleme hatte und oft aggressiv war, sagte Lindner. Auch zum Zeitpunkt der Tat hatte das Opfer laut Anklage viel getrunken. Die Ehe habe gekriselt, die Töchter hätten sich zurückgezogen. „Der Angeklagte ist selber darüber krank geworden“, berichtete die Staatsanwältin. Er habe Depressionen bekommen.

Nebenklage: Tat geschah nicht aus Bosheit

Der Anwalt der Nebenklage, Ralph Gübner, verlas eine Nachricht einer Tochter an ihn. Darin schilderte sie schwere Jahre zwischen Hoffnung und Verzweiflung, die die Familie durchlitten habe. Ihre Eltern hätten trotz aller Bemühungen keine richtige, professionelle Hilfe erhalten. „Er hat sie nie aufgegeben“, schrieb die Tochter über Vater und Mutter.

Die Tat geschah aus Sicht der Nebenklage nicht aus Kälte oder Bosheit, sondern aus Verzweiflung. Es sei möglich, dass der Angeklagte sie verdränge, weil er es sich selbst nicht eingestehen könne, dass er das getan habe.

„Ein Fall von größter Tragik“

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Für den Fall einer Verurteilung ging die Verteidigung - wie zuvor die Nebenklage - von einem minderschweren Fall aus. Das sah das Gericht anders.

Die Situation der Familie habe sich über Jahre immer weiter zugespitzt, sagte Verteidiger Merlin Böttcher. Sein Mandant sei keine kaltblütige Person, er sei extrem überfordert gewesen. „Es handelt sich um einen Fall, der von größter Tragik für alle Beteiligten geprägt ist.“