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Digitales Bürgerkonto ab 2028 – Kritik an Pflicht in SH

Ab 2028 soll ein digitales Bürgerkonto in Schleswig-Holstein Pflicht werden. Bei den Wohlfahrtsverbänden sind hingegen noch Fragen offen - vor allem zur Nutzerfreundlichkeit.

23.09.2026

Im Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss wurde über den Gesetzesentwurf beraten. (Symbolbild)Frank Molter/dpa

Im Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss wurde über den Gesetzesentwurf beraten. (Symbolbild)Frank Molter/dpa

© Frank Molter/dpa

Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein sollen künftig ein digitales Konto nutzen, um die Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Die schwarz-grüne Landesregierung will das sogenannte Servicekonto ab 2028 im Rahmen des Digitalisierungsbeschleunigungsgesetzes verpflichtend machen. Im Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss des Landtags in Kiel zeigt sich bei den Wohlfahrtsverbänden dazu noch Klärungsbedarf.

„Digitale Angebote müssen durch Qualität und nicht durch Verpflichtung überzeugen“, kritisierte Boy Büttner vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein. Es sei zwar richtig, dass der Staat und seine Institutionen hochwertige digitale Dienste bereitstellen sollten. Doch der Entwurf folge einer fragwürdigen Logik. „Hier werden zuerst die Bürgerinnen und Bürger auf einen Schlag verpflichtet, digitale Dienste zu nutzen, bevor es diese Dienste überhaupt in einer akzeptablen Form gibt“, sagte er.

Gerade das Thema Nutzerfreundlichkeit müsse in den Fokus genommen werden: Wenn bereits eine Registrierung Probleme mit sich bringe, schließe eine verpflichtende Nutzung von vorneherein Menschen aus. „Anstatt die Nutzung über eine Pflicht zu regeln, wäre es aus unserer Sicht bürgerfreundlicher, ein einzelnes, einziges Servicekonto anzubieten und es so auszugestalten, dass es aufgrund seiner einfachen Bedienbarkeit als Dienstleistungsangebot betrachtet und freiwillig genutzt wird“, zitierte Büttner eine schriftliche Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände.

Menschen sollen Unterstützung erhalten

„Digitalisierung soll zusätzliche Zugänge eröffnen und bestehende Zugänge nicht ersetzen, bevor eine gleichberechtigte Nutzung für alle gewährleistet ist“, betonte Büttner. Sollte „digital only“ nun wie geplant eingeführt werden sollte, brauche es für die Inanspruchnahme auch Unterstützung. Menschen sollten dann auch nicht nachweisen müssen, ob sie diese benötigen. 

Die digitalen Verwaltungsangebote müssten so gestaltet sein, dass auch Menschen ohne digitales Gerät Benachrichtigungen oder Bescheide weiterhin auf Papier erhalten oder per Brief erfahren, wenn etwas in ihrem digitalen Postfach liegt. Ebenso müssten Nutzerinnen und Nutzer Dokumente einscannen und digitale Formulare zwischenspeichern können. 

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung sieht bereits entsprechende Ausnahmen vor. Die Pflicht zur unassistierten Nutzung entfällt etwa bei Behinderungen, fehlendem Zugang zu einem internetfähigen IT-System, Sprachbarrieren, schlechter Internetversorgung oder außergewöhnlichen Umständen. 

Das Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz wurde bereits im März in einer ersten Lesung vom Schleswig-Holsteinischen Landtag beraten. Wann die zweite Lesung stattfinden, steht bisher nicht fest.