„Dauernd nur am Klicken“ - Kritik, aber auch Lob für E-Akte
Weniger Papier, mehr Probleme? Die E-Akte soll die Justizbehörden entlasten, führt aber auch zu Mehrarbeit.
Die Papierakte soll der Vergangenheit angehören. (Archivbild)Arne Dedert/dpa
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Frust statt Freude: Seit dem 1. Januar können alle hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften mit elektronischen Akten arbeiten - diese sollen das Leben erleichtern, sorgen jedoch für Probleme. Deutliche Kritik kommt von der Präsidentin des Frankfurter Amtsgerichts, Susanne Wetzel. „Die E-Akte führt zu Mehrbelastung“, moniert sie.
Angekündigt worden sei, dass die E-Akte etwa ein Viertel des Personals einsparen könne - „davon sind wir weit entfernt“, sagt Wetzel. Anfangs sei es total katastrophal gewesen, inzwischen habe sich die Situation immerhin deutlich verbessert.
Die Probleme seien vielfältig: Systemausfälle, Leitungsprobleme, zu geringe Serverkapazitäten, Softwareprobleme, Releases, Updates. Teils seien zusätzliche Arbeitsschritte erforderlich, die es auf Papier nicht gegeben habe. Die Mitarbeiter beklagten, sie seien „dauernd nur am Klicken“ und kämen inhaltlich nicht zum Arbeiten.
Überfordertes System
Der hessische Landesverband des hessischen Richterbunds bestätigt: Besonders bei großen Gerichten habe es Probleme bei der Einführung gegeben. Die Systeme seien von der großen Masse der Verfahren teilweise überfordert, sagt dessen Digitalisierungsexperte Florian Franke.
Allerdings wird eine mangelnde Stabilität des Systems auch von kleineren Amtsgerichten bemängelt. Die Einführung der E-Akte sei zwar im Wesentlichen gut gelaufen, das System aber noch nicht so stabil wie gewünscht, teilt etwa Nicole Demme vom Amtsgericht in Königstein mit. Vom Amtsgericht in Bad Homburg heißt es: „Für eine zufriedenstellende Arbeit mit der elektronischen Akte ist ein ausreichend leistungsfähiges und stabiles System erforderlich.“
Vorteile der E-Akte
Das hessische Justizministerium erklärt dagegen, die Bilanz zur Einführung der E-Akte falle nach den Rückmeldungen weitgehend positiv aus. Die Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer wolle zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr auf die elektronische Akte verzichten, teilt das Ministerium in Wiesbaden mit - sie habe in nahezu jedem Berufszweig der Justiz ermöglicht, dass im Homeoffice gearbeitet werden könne.
Nach einer – je nach Tätigkeitsbereich - unterschiedlichen Einarbeitungszeit zeige sich für die Beschäftigten, dass die elektronische Akte diverse Vorteile habe, insbesondere durch die Flexibilität bei der Arbeitszeit sowie verkürzte Aktenwege.
Ziel der flächendeckenden Einführung der E-Akte sei gewesen, Arbeitsprozesse zu optimieren und Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. Weil die Akten nicht mehr versendet werden müssten, könnten Bearbeitungsschritte parallel stattfinden. Zahlreiche Details ließen sich zudem automatisieren - etwa das Erstellen von Verfügungen, die Überwachung von Fristen sowie die Suche und Strukturierung innerhalb einer E-Akte.
Diese positiven Seiten der E-Akte bestätigen mehrere Gerichte sowie der Richterbund. Alles gehe schneller, etwa die Aktensicht und der Kontakt mit Anwälten, sagt Demme vom Amtsgericht Königstein. Auch in der Verhandlung sei die E-Akte mit ihrem guten Inhaltsverzeichnis ein Gewinn.
Lob gibt es auch aus Bad Homburg: Die Arbeit mit der E-Akte werde im Vergleich zur Papierakte überwiegend als vorteilhaft bewertet, erklärt Erik Pöttker. Ein Vorteil sei etwa, dass mehrere Menschen parallel an einer Akte arbeiten könnten.
Das Fazit des Richterbunds lautet: „Unter dem Strich ist die E-Akte eine Hilfe und ein notwendiger Schritt in Richtung einer modernen Justiz.“ Jedoch müssten die Systeme nun zügig weiterentwickelt werden und sich stärker an den Bedürfnissen in der Praxis ausrichten.
Landgericht Gießen sieht echte Entlastung
Aus Sicht des Vizepräsidenten des Landgerichts Gießen, Dietrich Becker, hat sich die E-Akte bislang klar bewährt. Ihre Vorteile gegenüber der alten Papierakte würden in der täglichen Arbeit sehr geschätzt, und zwar von sämtlichen Berufsgruppen - von Richterinnen und Richtern ebenso wie von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, vor allem aber auch von Mitarbeitenden in den Serviceeinheiten.
Während in Strafverfahren bislang noch in erheblichem Umfang Hybridakten aus Papier- und elektronischer Akte gängig seien, arbeite das Landgericht in Zivilverfahren bereits stärker mit der E-Akte, so Becker. Hier reduziere sich der mühselige Papierakten-Austausch auf ein Minimum und beschränke sich im Wesentlichen auf „Altverfahren“.
Neben den Serviceeinheiten würden auch die für den Papierakten-Transport verantwortlichen Wachtmeister entlastet. Auch die Übermittlung von Gerichtsentscheidungen und Schriftsätzen habe sich erheblich verschlankt.
Zugleich sei zu beobachten, dass sich manche Prozessbeteiligte nicht mehr an die üblichen Bürozeiten hielten - etwa durch kurzfristigere Anträge oder das Einreichen von Schriftsätzen auch an Abenden oder Wochenenden. Offenbar werde davon ausgegangen, dass die Justiz nach Einführung der E-Akte „24/7 verfügbar und „greifbar““ sei, so Becker.
„Dass ein Antrag auf Verlegung des Termins, der an einem Montag stattfinden soll, noch an einem Freitagnachmittag bzw. Freitagabend oder gar einem Samstag oder Sonntag über das elektronische System eingespeist wird, kommt vermehrt vor.“ Gleiches gelte für sehr kurzfristig vor einem Termin eingereichte Schriftsätze - die nunmehr von jedem Ort quasi noch bis zur letzten Sekunde in das elektronische System eingespeist werden könnten. Im konkreten Fall könne dies zu einer Mehrbelastung führen, ändere insgesamt aber nichts an den ganz entscheidenden Vorteilen der elektronischen Akte, so Becker.