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Corona-Ausschuss beginnt nach zwei Jahren Beweisaufnahme

Hessens Untersuchungsausschuss zur Corona-Pandemie startet erst jetzt mit seiner inhaltlichen Arbeit. Warum? Welche Experten will er befragen?

04.09.2026

Die Corona-Pandemie ist vorbei, ihre politische Aufarbeitung nicht: Hessens Corona-Untersuchungsausschuss kommt erstmalig nicht hinter verschlossenen Türen zusammen. (Symbolbild)Jens Kalaene/dpa

Die Corona-Pandemie ist vorbei, ihre politische Aufarbeitung nicht: Hessens Corona-Untersuchungsausschuss kommt erstmalig nicht hinter verschlossenen Türen zusammen. (Symbolbild)Jens Kalaene/dpa

© Jens Kalaene/dpa

Zum ersten Mal tagt der Corona-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags öffentlich. Bereits vor rund zwei Jahren ist er eingesetzt worden. Doch erst mit der heutigen zehnten Sitzung beginnt in Wiesbaden die Beweisaufnahme. Dabei werden die ersten vier Sachverständigen befragt. Insgesamt darf jede der fünf Fraktionen zwei Experten benennen. 

Zwei Frauen, zwei Männer

An diesem Freitag sollen im Plenarsaal des Wiesbadener Landtags in einer ganztägigen Sitzung folgende Experten angehört werden:

  • Andrea Kießling, Professorin für Öffentliches, Sozial-, Gesundheits- und Migrationsrecht an der Universität in Frankfurt
  • Tom Lausen, Datenanalyst und Publizist
  • Ursel Heudorf, Medizinprofessorin, bis 2019 stellvertretende Leiterin des Frankfurter Gesundheitsamtes
  • Matthias Friehe, Juraprofessor an der Hochschule EBS für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel im Rheingau

Mehrere Jahre nach Corona befasst sich der Wiesbadener Landtag erneut mit der Pandemie. (Symbolbild)Michael Brandt/dpa

Mehrere Jahre nach Corona befasst sich der Wiesbadener Landtag erneut mit der Pandemie. (Symbolbild)Michael Brandt/dpa

© Michael Brandt/dpa

Nur noch elf statt 43 Fragen 

Den Untersuchungsausschuss hatte der hessische Landtag bereits im Juni 2024 auf Betreiben der AfD-Opposition eingesetzt. Nach einem gerichtlichen Streit über die ursprünglich 43 Fragen der AfD zur einstigen Corona-Politik gelten nur noch elf als zulässig. Die abgelehnten Fragen hatten sich teils auch auf die Bundes- und EU-Ebene bezogen. Dagegen wandten sich alle anderen vier Fraktionen unter Hinweis auf fehlende Hessen-Bezüge.