CDU empört über Beschlagnahme-Beschluss im Zulagen-Streit
Umstrittene Zulagen an CDU-Abgeordnete: Das Amtsgericht Magdeburg sieht potenzielle Beweise und ordnet die Beschlagnahme von Gegenständen und Dateien an. So reagiert die CDU auf die Entscheidung.
Das Amtsgericht Magdeburg hat durch Beschluss die Beschlagnahmung von sichergestellten Gegenständen und Dateien angeordnet. (Archivbild)Christopher Kissmann/dpa
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Nächste Runde im Streit um die Durchsuchung von Räumen im Landtag von Sachsen-Anhalt: Das Amtsgericht Magdeburg hat die Beschlagnahmung von Gegenständen und Dateien der CDU-Fraktion angeordnet. Diese hätten potenzielle Beweisbedeutung, die Beschlagnahmung sei zur weiteren Tataufklärung notwendig und verhältnismäßig, teilte das Gericht mit.
Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden. „Vor einer Vollstreckung des Beschlagnahmebeschlusses durch die Staatsanwaltschaft ist noch die Zustimmung des Landtagspräsidenten einzuholen“, hieß es. Dann darf die Staatsanwaltschaft die gesicherten Beweismittel auswerten.
Wegen des Verdachts der Untreue hatten Ermittler am 1. Juli vergangenen Jahres die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD durchsucht und dabei die Beweismittel gesichert. Vorausgegangen war eine Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler Sachsen-Anhalt wegen umstrittener Zulagen für Landtagsabgeordnete. Die CDU-Fraktion hat die Zahlungen inzwischen ausgesetzt, SPD und AfD zahlen sie schon länger nicht mehr.
Was ist erlaubt, was nicht?
Nach einer Parlamentsreform von 2020 dürfen zusätzliche Entschädigungen nur noch an bestimmte Funktionsträger wie den Landtagspräsidenten, seine Stellvertreter, Fraktionsvorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer gezahlt werden. Darüber hinausgehende Zulagen aus Fraktionsmitteln gelten seither als unzulässig.
Die CDU-Fraktion hatte in der Vergangenheit jedoch auch Zulagen an ihren stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, ihre stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführerin sowie an Arbeitsgruppenleiter gezahlt. Dabei ging es um mehrere Hundert Euro im Monat. Der Landesrechnungshof hatte schon 2023 erklärt, derartige Zulagen an Stellvertreter seien „gar nicht vereinbar“ mit dem Abgeordnetengesetz in Sachsen-Anhalt.
CDU-Fraktionsvize Bommersbach: „Wir sind fassungslos“
Innerhalb der CDU-Fraktion waren die Zusatzzahlungen unter anderem damit gerechtfertigt worden, dass die Abgeordneten Führungsaufgaben übernommen hätten. Außerdem sollte damit ein Mehraufwand ausgeglichen werden, hatte es in Fraktionskreisen geheißen.
CDU-Fraktionsvize Frank Bommersbach erklärte nun, der Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg liege bisher nicht vor. „Wir werden die Entscheidung des Amtsgerichts sorgfältig prüfen und Beschwerde gegen diese Entscheidung einreichen“, sagte Bommersbach. „Wir sind fassungslos und bedauern die Art und Weise, wie in dieser Angelegenheit miteinander umgegangen wird.“
Durchsuchung rechtswidrig, aber Daten bleiben gesichert
Aufgrund einer vorangegangenen Beschwerde der CDU-Fraktion hatte das Landgericht Magdeburg zwar die Durchsuchungsanordnung als nicht verhältnismäßig und damit rechtswidrig aufgehoben. Das Amtsgericht musste jetzt jedoch über die Beschlagnahmung der sichergestellten Gegenstände und Dateien entscheiden. Dateien, die nicht in Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren stehen, müssen herausgegeben beziehungsweise gelöscht werden.
Laut dem Amtsgericht ermittelt die Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen einen ehemaligen Fraktionsvorsitzenden und den amtierenden Fraktionsvorsitzenden sowie zwei ehemalige Fraktionsgeschäftsführer der CDU wegen des Verdachts der Untreue. Es bestehe der Verdacht, dass die Beschuldigten ab April 2020 die Zahlung entgegen dem Abgeordnetengesetz an Fraktionsmitglieder angewiesen, veranlasst oder nicht beendet hätten, hieß es.