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Bundesgerichtshof kippt Mord-Urteil in Raser-Prozess

Lebenslang für Mord – oder doch fahrlässige Tötung? Der BGH sieht offene Fragen im Raser-Prozess um den Tod einer 21-Jährigen. Aus Sicht der Karlsruher Richter gibt es Lücken in der Urteilsbegründung.

12.03.2026

Das Urteil im Prozess um einen tödlichen Raser-Unfall im Saale-Orla-Kreis muss neu verhandelt werden: Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Gera gekippt. (Archivbild)Bodo Schackow/dpa

Das Urteil im Prozess um einen tödlichen Raser-Unfall im Saale-Orla-Kreis muss neu verhandelt werden: Der BGH hat das Urteil des Landgerichts Gera gekippt. (Archivbild)Bodo Schackow/dpa

© Bodo Schackow/dpa

Der Bundesgerichtshof hat das Mord-Urteil des Landgerichts Gera im Prozess um einen tödlichen Raser-Unfall im Saale-Orla-Kreis teilweise aufgehoben und an das Gericht zurückverwiesen. Die Verurteilung des zum damaligen Zeitpunkt 25-jährigen Autofahrers und Unfallverursachers wegen Mordes ist nicht ausreichend begründet, heißt es in dem Beschluss des vierten Strafsenats des BGH, der am Donnerstag veröffentlicht worden ist. 

Das Landgericht Gera hatte den aus Afghanistan stammenden Mann nach wochenlanger Verhandlung im Mai vergangenen Jahres wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung plädiert. Hintergrund war ein tödlicher Unfall infolge eines illegalen Autorennens im Sommer 2024. Durch seine Fahrweise und ein gefährliches Überholmanöver hatte der Mann den Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Wagen verursacht, bei dem dessen 21-jährige Fahrerin ums Leben kam. Zusätzlich wurde der Beifahrer des Unfallverursachers schwer verletzt.

Illegales Autorennen im morgendlichen Berufsverkehr

Das Landgericht Gera sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Tod des Unfallopfers „aus niederen Beweggründen“ billigend in Kauf genommen hat. Er habe die Tücken und Gefahren der schwer einsehbaren Strecke - seines täglichen Arbeitsweges - gut gekannt. Im morgendlichen Berufsverkehr habe er dennoch ein Überholmanöver versucht, dessen Erfolg allein vom Zufall abhing, so der Richter in der Urteilsbegründung. Aus Sicht des BGH ist jedoch nicht eindeutig erwiesen, „ob der Angeklagte seinen Tötungsvorsatz schon zu einem Zeitpunkt fasste, als der Unfall noch vermeidbar war.“ 

Dies sei allerdings von entscheidender Bedeutung in der Frage, ob es sich um eine vorsätzliche Tat wie Mord oder um fahrlässige Tötung gehandelt habe. Zahlreiche Zeugen hatten im Laufe des Verfahrens immer wieder über die rücksichtslose Fahrweise des Angeklagten berichtet. In dem wochenlangen Prozess, in dem die Eltern des 21-jährigen Opfers als Nebenkläger aufgetreten waren, hatten sich Anklage und Verteidigung auch vor Ort ein Bild von dem Unfallhergang gemacht. 

Sachverständiger hielt Unfall für unvermeidbar

Dabei hatte auch ein Sachverständiger erklärt, dass der Unfall bei dem Überholmanöver praktisch nicht mehr zu verhindern gewesen war. Demnach hatte der Angeklagte in der schwer einsehbaren Kurve erst in letzter Sekunde Sichtkontakt mit der entgegenkommenden Fahrerin haben können. 

Mit seinem Beschluss hat der BGH die Sache nun zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Gera zurückverwiesen.