Bundesgerichtshof entscheidet über Anspruch auf Klimagerät
Die einen erhoffen sich Abkühlung in der Sommerhitze, die anderen befürchten einen Wertverlust: In Karlsruhe streiten Wohnungseigentümer über den Einbau einer Klimaanlage. Am Freitag fällt ein Urteil.
Im konkreten Fall hatten Eigentümer aus Berlin geklagt, nachdem ihnen der Einbau eines solchen Geräts nicht gestattet worden war. (Symbolbild)Caroline Seidel-Dißmannel/dpa/dpa-tmn
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Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Freitag (9.00 Uhr), ob Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf haben, auf ihrem Balkon ein sogenanntes Klima-Splitgerät einbauen zu lassen. In dem konkreten Fall hatten Eigentümer aus Berlin geklagt, nachdem ihnen der Einbau eines solchen Geräts bei einer Eigentümerversammlung nicht gestattet worden war.
Am Landgericht Berlin II hatte die Klage zuletzt Erfolg. Der Einbau habe für die anderen Eigentümer keine Beeinträchtigung zur Folge, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehe, urteilten die Richterinnen und Richter im Juli 2025. Die Kläger hätten daher einen Anspruch darauf, dass ihnen der Einbau erlaubt wird.
Gemeinschaft befürchtet Folgen für Nachbarwohnungen
Die Wohnungseigentümergemeinschaft legte gegen die Berliner Entscheidung Revision ein. Sie kritisiert unter anderem, es bestünde angesichts der allgemein bekannten Auswirkungen des Betriebs von Klimaanlagen - wie etwa Geräusche, Kondenswasser oder Abluftwärme - die ernsthafte Möglichkeit der Minderung des Miet- oder Verkaufswerts der benachbarten Wohnungen.
Klima-Splitgeräte bestehen aus zwei Teilen: In einer Inneneinheit wird die Raumluft abgekühlt, über eine Außeneinheit wird die Wärme abgegeben. Die Außeneinheit wird dabei fest an der Außenwand des Gebäudes montiert - die Wand muss dafür durchbohrt werden.