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Bundesgericht weist Klage gegen Westumfahrung Halle ab

Der Nordabschnitt der Westumfahrung Halle ist seit Jahren im Bau. Daran wird sich nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch nichts ändern.

06.05.2026

Die Planungen für die Autobahn begannen schon vor Jahrzehnten. Jan Woitas/dpa

Die Planungen für die Autobahn begannen schon vor Jahrzehnten. Jan Woitas/dpa

© Jan Woitas/dpa

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage von Umweltschützern gegen die Westumfahrung Halle der Autobahn 143 abgewiesen. Damit kann das Teilstück wie geplant weitergebaut werden. Die Trasse soll die A38 mit der A14 verbinden und den Autobahnring um Halle schließen. 

Umweltverband wollte Baustopp erreichen

Der Umweltschutzverband Nabu hatte geklagt, um die Planungen für den knapp 13 Kilometer langen Abschnitt nachträglich aufheben zu lassen oder zumindest einen Baustopp zu erreichen und die Inbetriebnahme der Autobahn zu verhindern (Az.: BVerwG 9 A 21.24). Der Verband bemängelt einen nicht ausreichenden Schutz der sogenannten Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich von Halle.

Die Planungen für die Westumfahrung Halle sind schon mehr als 20 Jahre alt. Der südliche Teil ist schon seit 2004 befahrbar, im nördlichen Teil hakte es immer wieder in Umweltfragen. Zweimal hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits Klagen dazu auf dem Tisch. 2019 gab es grünes Licht für den Bau, seitdem wird an der Vollendung der Westumfahrung gearbeitet. 

Umweltauswirkungen nicht ausreichend geprüft?

Das Schutzgebiet der „Porphyrkuppenlandschaft“ wird von der neuen Trasse durchquert. Es handelt sich um ein besonders sensibles Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet). Im Laufe der mehrfach ergänzten Planungen wurden dort bestimmte Erweiterungsflächen einbezogen, bei denen aus Sicht des Nabu nicht ausreichend geprüft wurde, wie sich die Stickstoffbelastung durch den Verkehr auf der Autobahn auf sie auswirkt. Die Bundesrichter haben nun entschieden, dass dies auch nicht erforderlich gewesen ist.

Sachsen-Anhalts Infrastrukturministerin Lydia Hüskens begrüßte das Urteil als wichtiges Signal für die Region. Es gebe Rechtssicherheit für den Weiterbau der A143, teilte die FDP-Politikerin mit. „Nach vielen Jahren der Planung und gerichtlichen Prüfung braucht die Region nun Verlässlichkeit und Tempo. Der Bund und die zuständigen Stellen sind gefordert, den Weiterbau zügig und verantwortungsvoll voranzubringen.“

Weiterer Antrag auf einen Baustopp eingereicht

Der Nabu hat allerdings noch einen weiteren Antrag auf einen Baustopp der Westumfahrung Halle beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Der Verband stuft die aktuellen Bauarbeiten als „illegal“ ein, weil bei dem Bau eines Tunnels von den Genehmigungen abgewichen werde. Es werde ein Tunnel mit zwei Röhren statt wie geplant mit einer Röhre gebaut, teilte der Nabu mit. Dies stelle einen eklatanten Rechtsbruch dar. Das Eilverfahren ist noch nicht entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Nabu abgewiesen.Jan Woitas/dpa

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Nabu abgewiesen.Jan Woitas/dpa

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