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Bund sieht kein Potenzial für zügigen Ausbau der Ostbahn

Brandenburgs Regierungschef Woidke will Tempo für den Ausbau der Ostbahn von Berlin nach Polen. Der Bund macht deutlich, dass das derzeit nicht in Planung ist - aber es bahnt sich ein Fortschritt an.

05.07.2026

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) kritisiert die Bundesregierung wegen des fehlenden Ausbaus der Ostbahn. (Archivbild) Patrick Pleul/dpa

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) kritisiert die Bundesregierung wegen des fehlenden Ausbaus der Ostbahn. (Archivbild) Patrick Pleul/dpa

© Patrick Pleul/dpa

Das Bundesverkehrsministerium sieht derzeit keine Perspektiven für einen zügigen Ausbau der Ostbahn von Berlin Richtung Polen. „Voraussetzung für einen Aufstieg in die für eine Bundesfinanzierung obligatorische Bedarfskategorie „vordringlicher Bedarf“ wäre eine positive gesamtwirtschaftliche Bewertung“, sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur. „Ein Bedarf der Ostbahn für internationale Fern- und Güterverkehre über die bereits bestehenden Verbindungen hinaus ist (...) aber nicht erkennbar.“

Die Strecke (RB 26) ist auf deutscher Seite nicht elektrifiziert und abschnittsweise eingleisig. Derzeit ist die Strecke Berlin-Küstrin-Kietz im Bundesverkehrswegeplan als „potenzieller Bedarf“ ausgewiesen. Dabei ging vor rund zwei Jahren eine neue Brücke über die Oder in Betrieb. Die Ostbahn kann auch als Ausweichstrecke von Bedeutung gewinnen, weil die Strecke Berlin-Frankfurt (Oder) in einigen Jahren modernisiert werden soll, was zu starken Verkehrsbehinderungen führen kann.

Woidke warnt vor Schaden 

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) wirbt seit mehreren Jahren vehement für einen schnellen Ausbau. Er wirft der Bundesregierung vor, dass sie versäumt, mit besseren Verbindungen nach Osteuropa die polnische Wirtschaftsdynamik mit aufzunehmen und davon die deutsche Wirtschaft profitieren zu lassen.„Es ist also zum Schaden Deutschlands, was hier passiert“, sagte er am Freitag nach einem Treffen mit dem Marschall der Woiwodschaft Niederschlesien, Paweł Jarosław Gancarz.

Die Ostbahn ist im Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes für schnellere Planung und Genehmigung künftig als Schienenweg mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen. Das kann Vorteile bringen: Wenn es künftig zu Klagen kommt, würden sie direkt zum Bundesverwaltungsgericht - dem obersten Gericht - gehen. Die Interessengemeinschaft Ostbahn, ein Zusammenschluss von Kommunen und Industrie- und Handelskammern (IHK), wertet das positiv.

Die Oder-Brücke zwischen Kostrzyn in Polen und Küstrin-Kietz in Brandenburg ist mit Geschwindigkeiten bis 120 Kilometer je Stunde zweigleisig befahrbar. (Archivbild)Patrick Pleul/dpa

Die Oder-Brücke zwischen Kostrzyn in Polen und Küstrin-Kietz in Brandenburg ist mit Geschwindigkeiten bis 120 Kilometer je Stunde zweigleisig befahrbar. (Archivbild)Patrick Pleul/dpa

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Verkehrsminister: Erster Schritt ist Erfolg

Brandenburgs Verkehrsminister Robert Crumbach (SPD) sieht darin „einen ersten wichtigen Schritt in Richtung Ausbau“. „Dass zukünftig nur noch das Bundesverwaltungsgericht im ersten und letzten Rechtszug hier entscheiden wird, zeigt die hohe Bedeutung der Strecke“, sagte Crumbach der dpa. „Dies wird nunmehr auch von der Bundesseite anerkannt und das ist ein sehr großer Erfolg.“

Das Ziel Brandenburgs ist aber eine durchgehend zweigleisige, elektrifizierte Strecke für eine Höchstgeschwindigkeit der Züge von 160 Kilometer pro Stunde. „Es gilt jetzt, weiter dafür zu kämpfen, dass die Ostbahn zügig in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen oder über andere Ausbaugesetze forciert wird“, sagte Crumbach.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Zierke, Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestags, sagte: „Trotzdem bewegt sich etwas.“ Er verwies auf ein Konzept des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) aus dem Jahr 2023 für einen schrittweisen Ausbau. „So lässt sich die Nachfrage Schritt für Schritt stärken“, sagte Zierke und setzt auch auf das Milliardenpaket des Bundes: „Beschleunigungsgesetz und Sondervermögen Infrastruktur schaffen dafür die Rahmenbedingungen.“