Bürgerschaft für schnelle Prüfung eines AfD-Verbots
SPD, Grüne und Linke machen Druck: Der Hamburger Senat soll sich für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, die alle Fakten für ein mögliches AfD-Verbot zusammentragen soll.
Die Hamburgische Bürgerschaft will eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines AfD-Verbots. (Archivbild)Fabian Sommer/dpa
© Fabian Sommer/dpa
Vor dem Hintergrund der AfD-Wahlerfolge in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Hamburgische Bürgerschaft für eine schnelle Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. In dem mit Stimmen von SPD, Grünen und Linken beschlossenen Antrag wird der Senat aufgefordert, sich für die Bildung eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der AfD einzusetzen. Die Federführung soll dabei der Bund übernehmen. AfD und CDU lehnten den Antrag ab.
Die AfD gründe ihre Politik auf Feindbildern, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Sina Imhof bei der Einführung des Antrags. „Sie erkennt in den Menschen mit anderer Auffassung keine Mitbürger, sondern Feinde (...) Das ist ein Angriff auf das Miteinander, auf dem alles andere beruht“, sagte sie. „Und deshalb muss ein Verbot dieser Partei ernsthaft geprüft werden.“
Grote: AfD hat sich kontinuierlich radikalisiert
Innensenator Andy Grote (SPD) räumte ein, dass ein Verbot der AfD - die derzeit in Umfragen stärkste Kraft ist - eine „enorme Bewährungsprobe für unser System“ bedeuten würde. „Aber dass wir das tun müssen, hat doch niemand anders bewirkt als die AfD selbst“, sagte er.
Die Partei habe in ihrer gesamten Entwicklung „einen ausschließlichen kontinuierlichen Radikalisierungskurs hingelegt“ und sei in „fünf Bundesländern gesichert rechtsextremistisch eingestuft“. Ob es am Ende für ein Verbotsverfahren reiche, wisse er nicht, sagte Grote. „Aber deshalb müssen wir das prüfen.“
AfD-Politiker forderten, dass Millionen Menschen Deutschland verlassen müssten, sagte der innenpolitische Sprecher der Linken, Deniz Celik. Wer zwischen „echten Deutschen“ und „Pass-Deutschen“ unterscheide, „stellt sich gegen den Kern des Grundgesetzes, und genau das macht die AfD“.
Schutz der Demokratie als historische Pflicht
Die Demokratie zu schützen, „ist unsere Verpflichtung aus der Geschichte“, sagte SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf. Allerdings könnten nicht Parteien andere Parteien verbieten, „sondern das macht der Rechtsstaat“.
Die Arbeitsgruppe soll sämtliche relevante Materialien und Erkenntnisse für ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht zusammenzutragen. Sollte sie dabei zu der Erkenntnis gelangen, dass die Materialien ausreichen, solle sich der Senat auf Bundesebene für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einsetzen.
Ziel könnte ein Verbot der gesamten AfD, oder von Teilen der Partei oder ein Ausschluss von der staatlichen Finanzierung sein.
CDU stimmt gegen rot-rot-grünen Antrag
„Die AfD ist keine normale Partei, sie ist keine bürgerliche Partei, sie ist keine konservative Partei“, sagte CDU-Innenexperte Dennis Gladiator. Vielmehr sei sie in Teilen rechtsextremistisch und rassistisch. Deshalb gebe es auch keine Zusammenarbeit mit seiner CDU. „Und das bleibt ohne Wenn und Aber bestehen.“
Es sei aber nicht Aufgabe der Hamburgischen Bürgerschaft, eine Prüfung der Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren anzustoßen. Er warf SPD und Grünen vor, diese Frage parteipolitisch zu nutzen. „Sie trennen die demokratischen Kräfte in diesem Land danach, ob man ihrem Antrag zustimmt oder nicht.“ Das sei gefährlich.
Die AfD nannte den Antrag undemokratisch. „Sie wollen den Wählern verbieten, eine andere Politik zu wählen“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Krzysztof Walczak. Er verwies darauf, dass die Bürgerschaft bereits im Januar einen ähnlichen Beschluss gefasst habe.
„Was hat sich seither geändert?“, fragte er, um dann gleich die Antwort mitzuliefern: „Der Unterschied sind 43,8 Prozent.“ 43,8 Prozent der Wähler hatten bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Anfang September AfD gewählt. „Sie wollen die Partei mit den höchsten Zustimmungswerten in Deutschland verbieten.“
Grote glaubt an wehrhafte Verfassung
Die Verfassung sei das starke, stabile Fundament unserer Demokratie, sagte Grote. Sie erlaube auch Meinungen, die sich gegen die Verfassung richten. „Wenn die Demokratie in Gefahr gerät - das ist eine Lehre aus dem Untergang unserer ersten Demokratie -, dann ist unsere Verfassung wehrhaft.“
Damit sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Verbot einer Partei beschäftigen kann, brauche es den Antrag eines der anderen Verfassungsorgane. Die Hürden seien hoch. Deshalb müsse man prüfen, ob eine Erfolgsaussicht besteht. „Und das geeignete Gremium dazu ist eben eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe“, sagte der Senator.
Ursprünglich sollte Gerichtsverfahren abgewartet werden
Bereits im Januar hatte die Bürgerschaft den Senat aufgefordert, sich für eine solche Arbeitsgruppe einzusetzen, dies aber zunächst von der damals noch ausstehenden Entscheidung des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln zur Einstufung der AfD abhängig gemacht.
Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren könne sich aber noch über Jahre hinziehen, heißt es in dem Antrag. Und ein zwischenzeitlich vorgelegtes Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte stelle einen Erfolg für einen Verbotsantrag in Aussicht.