Bürgergeld: SPD-Ministerin kritisiert Debatte um Verweigerer
Die geplante Bürgergeldreform der schwarz-roten Koalition im Bund sorgt weiter für Diskussionen - auch innerhalb der SPD. Was stört Thüringens Arbeitsministerin?
Die SPD Thüringen unterstütze das laufende Mitgliederbegehren gegen die Bürgergeldreform, sagt Thüringens Arbeitsministerin Katharina Schenk. (Archivbild)Martin Schutt/dpa
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Bei den geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld hat Thüringens Arbeitsministerin Katharina Schenk (SPD) die Debatte um sogenannte Totalverweigerer kritisiert. Es handle sich um ein Mini-Problem das hauptsächlich auf Betreiben der Union „aufgepustet“ worden sei, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Dabei betreffe das nur 0,4 bis 0,6 Prozent aller Bürgergeldempfänger.
Die Union habe Milliardeneinsparungen versprochen, letztlich seien es nur 86 Millionen Euro weniger - so steht es auch im Gesetzentwurf. „Gleichzeitig geben wir unglaublich viel Geld aus für eine Umbenennung“, monierte Schenk. Etwa durch neue Briefbögen, Internetseiten oder Formulare würden immense Kosten produziert.
Name soll gestrichen werden
Mit der Reform soll der Name „Bürgergeld“ gestrichen werden. Bei der neuen Grundsicherung sollen verstärkte Leistungskürzungen drohen, wenn Betroffene Termine im Jobcenter versäumen oder Kurse oder Arbeitsangebote nicht wahrnehmen. Neu eingeführt wird die Möglichkeit für Totalsanktionen bei drei versäumten Terminen.
Thüringer SPD unterstützt Mitgliederbegehren
Die SPD Thüringen unterstütze das laufende Mitgliederbegehren gegen die Bürgergeldreform, sagte Schenk, die auch stellvertretende Landesvorsitzende ist. „Insgesamt finde ich es nachvollziehbar, dass Mitglieder sich beteiligen und ihre Schwierigkeiten mit dem Gesetzentwurf artikulieren.“ Es sei klar, dass die SPD nicht zu 100 Prozent zufrieden sei.
Mit dem Begehren wollen Kritikerinnen und Kritiker in den Reihen der SPD die Reform mit der Möglichkeit von Komplettsanktionen für Verweigerer stoppen, weil sie soziale Härten fürchten.
Das Gesetz für die 5,3 Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld soll großteils am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Dem Gesetzentwurf waren lange Verhandlungen in der Koalition vorausgegangen. Die Union hatte die SPD mit Forderungen nach weitreichenden Änderungen unter Druck gesetzt. Vergangene Woche hatte der Bundestag erstmals über die Reform beraten.