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Briefwahl: Fristen, Unterlagen und Tipps zur Landtagswahl

Keine Zeit, am 8. März kommendes Jahres im Wahllokal zu erscheinen? Kein Problem. An den Landtagswahlen kann man auch per Briefwahl teilnehmen. Ein paar Dinge gilt es aber zu beachten.

19.01.2026

Wer nicht in ein Wahllokal kommen kann, wählt per Briefwahl. (Symbolbild)Sebastian Gollnow/dpa

Wer nicht in ein Wahllokal kommen kann, wählt per Briefwahl. (Symbolbild)Sebastian Gollnow/dpa

© Sebastian Gollnow/dpa

Der Termin kommt schneller, als man denkt: Am 8. März 2026 ist Landtagswahl. Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann oder will, kann per Briefwahl wählen. Und das geht so:

Wie kann man Briefwahl beantragen?

Die Unterlagen können per Mail, per Post oder je nach Gemeinde auch online am jeweiligen Wohnsitz beantragt werden. Das ist laut der Landeszentrale für Politische Bildung (lpb) noch bis zwei Tage vor der eigentlichen Wahl am 8. März 2026 möglich - also bis zu dem Freitag davor. 

Man kann aber auch warten, bis etwa drei Wochen vor der Wahl die eigentliche Wahlbenachrichtigung kommt und dort ankreuzen, dass man per Brief wählen will. Dann wird dies an die Gemeinde geschickt, die die Briefwahldokumente dem Wahlberechtigten zukommen lässt. 

Es ist auch möglich, die Unterlagen persönlich abzuholen, sobald sie vorliegen, und vor Ort auszufüllen. Die Gemeinde muss dafür sicherstellen, dass der Stimmzettel unbeobachtet ausgefüllt und in den dazugehörigen Umschlag gelegt werden kann. 

Bis wann muss man Briefwahlunterlagen abgeben? 

Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle sein. Man kann ihn dort abgeben oder ihn dorthin schicken. Letzteres allerdings sollte spätestens am Donnerstag vor der Wahl geschehen, damit die Briefwahlunterlagen von der Post auch rechtzeitig zugestellt werden können, wie das Innenministerium empfiehlt. Wenn die Unterlagen nicht rechtzeitig ankommen, wird die Stimme nicht gezählt.

Woraus bestehen die Briefwahlunterlagen und was muss man ausfüllen?

Aus einem Wahlschein, auf dem eine Erklärung unterschrieben werden muss, dass man den Stimmzettel persönlich ausgefüllt hat. Außerdem aus dem eigentlichen Stimmzettel. Darauf können Erst- und Zweitstimme vergeben werden. Der Stimmzettel kommt in einen laut Landeswahlordnung blauen Umschlag und dieser zusammen mit dem Wahlschein in einen roten Wahlbriefumschlag. Dann können die Unterlagen verschickt oder abgegeben werden.