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Braunkohle-See bei Zeitz wird Schutzgebiet für Wasservögel

Ein See aus der Braunkohlezeit wird zum Rückzugsort für Tiere – nun soll das Gebiet besonders geschützt werden. Was hinter der Entscheidung steckt und was weiter erlaubt bleibt.

30.04.2026

Der ehemalige Tagebausee „Zipsendorf Süd“ bei Zeitz wird vorerst unter Naturschutz gestellt. (Symbolbild) Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Der ehemalige Tagebausee „Zipsendorf Süd“ bei Zeitz wird vorerst unter Naturschutz gestellt. (Symbolbild) Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

© Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Ein früheres Braunkohlegebiet im Burgenlandkreis ist vorerst unter besonderen Schutz gestellt worden. Wie das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mitteilte, wurde das rund 228 Hektar große Areal „Zipsendorf Süd“ östlich von Zeitz einstweilig als Naturschutzgebiet gesichert. Die entsprechende Verordnung gilt zunächst für zwei Jahre.

Wichtiger Lebensraum für Wasservögel

Das Gebiet umfasst ein Gewässer, das vollständig von Wald umgeben ist. Seit dem Ende des Braunkohleabbaus im Jahr 1964 und der anschließenden Flutung habe sich dort ein ökologisch wertvoller Lebensraum entwickelt. Besonders für Wasservögel sei das Gebiet von regionaler und nationaler Bedeutung - etwa als Brut-, Rast-, Mauser- und Überwinterungsgebiet.

Hintergrund der Entscheidung sind Überlegungen zur künftigen Nutzung des Sees. Um mögliche Eingriffe frühzeitig zu verhindern, wurde das Gebiet vorsorglich unter Schutz gestellt. „Mit der einstweiligen Sicherstellung schaffen wir den notwendigen rechtlichen Schutz, um dieses außergewöhnlich wertvolle Gebiet vor einer kurzfristigen Inanspruchnahme zu bewahren“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.

Abwägung zwischen Schutz und Nutzung

Die vorläufige Unterschutzstellung soll Gefährdungen wie bauliche Eingriffe oder Nutzungsänderungen abwenden. Zugleich betonte die Behörde, dass wirtschaftliche Entwicklungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen seien. „Die befristete Sicherstellung gibt allen Beteiligten Planungssicherheit und ermöglicht einen sachgerechten, transparenten Entscheidungsprozess“, sagte Pleye.

Bestimmte Nutzungen bleiben weiterhin erlaubt. Dazu zählen etwa die ordnungsgemäße Forstwirtschaft, die naturverträgliche Jagd sowie die Berufs- und Angelfischerei, sofern sie dem Schutzzweck nicht widersprechen. Auch Maßnahmen zur Verkehrssicherung oder gesetzlich vorgeschriebene Eingriffe sind möglich.

Verordnung tritt Ende Mai in Kraft

Die Verordnung soll am 20. Mai im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes veröffentlicht werden und am darauffolgenden Tag in Kraft treten. Demnach ist eine einmalige Verlängerung um bis zu zwei weitere Jahre möglich.