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Brandenburg stärkt Nachbarschaftshilfe für Pflegedürftige

Einkaufen, Arztbesuche, Haushalt: Pflegebedürftige in Brandenburg können sich jetzt eine anerkannte Nachbarschaftshilfe erstatten lassen.

17.01.2026

Wenn Ehrenamtliche pflegebedürftige Menschen regelmäßig unterstützen, kann das in Brandenburg künftig als Nachbarschaftshilfe anerkannt werden. Eine Aufwandsentschädigung gibt es dann von der Pflegekasse zurück. (Symbolbild)Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Wenn Ehrenamtliche pflegebedürftige Menschen regelmäßig unterstützen, kann das in Brandenburg künftig als Nachbarschaftshilfe anerkannt werden. Eine Aufwandsentschädigung gibt es dann von der Pflegekasse zurück. (Symbolbild)Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

© Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Die Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe werden für Pflegebedürftige in Brandenburg verbessert. Um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag zu entlasten, können jetzt auch Einzelpersonen als ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer offiziell anerkannt werden, wie das Sozialministerium ankündigte. 

Das bedeutet: Wenn die Nachbarschaftshelfer eine kleine Aufwandsentschädigung erhalten, kann sich die pflegebedürftige Person die Kosten rückwirkend von ihrer Pflegekasse erstatten lassen. Monatlich sind das laut Ministerium bis zu 131 Euro. Sozialministerin Britta Müller stellt die Nachbarschaftshilfe und Voraussetzungen am Montag in Potsdam vor. 

In Brandenburg gibt es laut Ministerium mehr als 190.000 pflegebedürftige Menschen, die zu Hause versorgt werden. Bei der Nachbarschaftshilfe geht es etwa um Hilfe beim Einkaufen, im Haushalt, bei Fahrten zum Arzt oder zu Behörden. 

Normalerweise wird Nachbarschaftshilfe nicht bezahlt. Eine Ausnahme findet sich im Bereich der Pflege. Für pflegebedürftige Menschen, die auf regelmäßige Hilfe angewiesen sind, gibt es in vielen Bundesländern einen sogenannten Entlastungsbetrag. Die Aufwandsentschädigung wird von der Pflegekasse finanziert.