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Brandenburg erwartet weniger Flüchtlinge in Kommunen

In Deutschland kommen weniger Flüchtlinge an. 2027 müssen voraussichtlich auch weniger Neuzugänge in Brandenburg verteilt werden. Der SPD-Abgeordnete Noack sieht die Kommunen entlastet.

16.09.2026

2027 rechnet das Land Brandenburg nach einer ersten vorsichtigen Prognose mit weniger neuen Flüchtlingen, die in den Kommunen untergebracht werden müssen. (Symbolbild) Patrick Pleul/dpa

2027 rechnet das Land Brandenburg nach einer ersten vorsichtigen Prognose mit weniger neuen Flüchtlingen, die in den Kommunen untergebracht werden müssen. (Symbolbild) Patrick Pleul/dpa

© Patrick Pleul/dpa

Brandenburg rechnet für 2027 mit weniger neu aufzunehmenden Flüchtlingen, die auf die Kommunen verteilt werden. Nach einer Prognose wird ein Aufnahmesoll von rund 6.000 Menschen erwartet, wie aus einer Antwort des Ministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt auf eine Kleine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Andreas Noack hervorgeht. 

Das wäre im Vergleich zu 2024 etwa eine Halbierung der erwarteten Zahl neu aufzunehmender Geflüchteter, die in den Kommunen untergebracht werden müssen. Damals hatte das Aufnahmesoll bei rund 11.800 gelegen. 

Die konkrete Zahl für 2027 kann laut Regierung allerdings erst zu Beginn des kommenden Jahres ermittelt werden. Zudem sei die Zahl künftiger Fluchtbewegungen nur eingeschränkt vorhersehbar.

Noack: Lage entspannt sich

Die Lage bei der Unterbringung von Flüchtlingen habe sich entspannt, sagte der SPD-Politiker Noack. „Die Zahl der geflüchteten Menschen, die in den Kommunen untergebracht und versorgt werden müssen, geht spürbar weiter zurück - und Brandenburg reagiert darauf konsequent und vorausschauend“, heißt es in seiner Mitteilung. In früheren Jahren hatten die Kommunen in Brandenburg über eine enorme Belastung bei der Flüchtlingsunterbringung geklagt. 

Für 2026 wird die Zahl des Aufnahmesolls mit 6.681 angegeben. Ein Jahr zuvor betrug sie 6.472. 

Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Geflüchteten ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage einer Quote, die die Einwohnerzahl berücksichtigt. Das Verteilverfahren wird aber angesichts eines geplanten Landesintegrationsgesetzes überprüft, wie es in der Antwort der Regierung hieß. 

Weniger Plätze insgesamt in Kommunen nötig

Zudem organisiert das Land die Einrichtungen für Flüchtlinge derzeit neu. So sollen etwa Landesübergangseinrichtungen für Menschen mit unklarer Bleibeperspektive auch die Kommunen entlasten. 

Die Zahl der bereitgestellten Plätze zur Flüchtlingsunterbringung insgesamt konnte verringert werden. Waren zum Stichtag 30. Juni 2025 rund 20.953 Menschen in den Unterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte untergebracht, sank diese Zahl bis zum 31. Dezember 2025 auf 19.833 Personen, wie der Landtagsabgeordnete Noack weiter mitteilte. Parallel dazu wurde die vorgehaltene Kapazität nach Regierungsangaben von 32.425 auf 29.807 Plätze gesenkt. 

Die Kommunen bauen laut Noack überschüssige Strukturen geordnet ab, ohne dass es zu Engpässen komme. Die kommunalen Haushalte würden so entlastet.