dpa

Kieferorthopädin wegen Botox-Behandlungen vor Gericht

Eine Kieferorthopädin steht vor Gericht, weil sie ohne nötige Befugnis Botox und Hyaluron gespritzt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr gefährliche Körperverletzung und Betrug vor.

15.09.2026

Die Kieferorthopädin muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Aleksandra Bakmaz/dpa

Die Kieferorthopädin muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Aleksandra Bakmaz/dpa

© Aleksandra Bakmaz/dpa

Sie wollte ein erfolgreiches Business aufbauen, arbeitete nach eigenen Angaben sechs bis sieben Tage die Woche: Nun sitzt die Gründerin einer Konstanzer Praxis für ästhetische Medizin auf der Anklagebank des Landgerichts. Die 37 Jahre alte Kieferorthopädin muss sich unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Betrugs verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, zwischen Ende 2021 und März 2025 insgesamt 275 Unterspritzungen vorgenommen zu haben - ohne die dafür nötige Befugnis. Sie soll Stirn, Zornesfalte, Nase, Wangen, die Region um die Augen, Kinn und Achseln behandelt haben. Dabei sollen sowohl Botulinumtoxin (Botox) als auch Hyaluronsäure zum Einsatz gekommen sein. Mehr als 113.000 Euro soll sie damit verdient haben.

Erlaubnis soll gefehlt haben

Als Fachzahnärztin für Kieferorthopädie war sie dafür laut Anklage nicht befugt. Ihre Erlaubnis habe sich lediglich auf Injektionen im Bereich des Lippenrots und damit im Mundbereich erstreckt. Für Schönheitsbehandlungen habe ihr eine zusätzliche Approbation als Humanmedizinerin oder eine Zulassung als Heilpraktikerin gefehlt.

Die Frau räumte zu Prozessbeginn ein, solche Behandlungen vorgenommen zu haben. Sie bestritt aber, bewusst unerlaubt behandelt zu haben. Sie habe zuvor Kurse bei Dermatologen und großen Unternehmen besucht. Zu den Veranstaltungen seien auch Zahnmediziner zugelassen worden. Sie habe „nach bestem Wissen und Gewissen“ gehandelt.

Außerdem betonte die Unternehmerin, dass sie sich nie als Humanmedizinerin oder Dermatologin ausgegeben habe. Viele Patienten seien mit einem gewissen Vertrauen zu ihr gekommen. Mit ihrem beruflichen Hintergrund sei sie immer transparent umgegangen. 

Mit Doktortitel auf Webseite geworben

Auf der Internetseite war die Angeklagte allerdings mit einem Doktortitel und als „Ärztin für Ästhetische Medizin“ vorgestellt worden, wie ihr das Gericht vorhielt. Die Frau erklärte, eine Webdesignerin habe die Seite erstellt und dabei weitgehend freie Hand gehabt. Sie selbst habe die Internetseite nicht vollständig kontrolliert. Nach einem Schreiben der Ärztekammer seien die Angaben geändert worden.

Ins Rollen kam der Prozess durch die Anzeige einer Patientin. Die Praxisräume der Angeklagten wurden daraufhin durchsucht. Dabei stellten die Ermittler unter anderem mehrere elektronische Geräte sicher. Die Angeklagte war zu der Zeit nicht in der Praxis. Sie sei schwanger gewesen und deshalb der Durchsuchung ferngeblieben, erklärte sie. In einer Kurzschlusshandlung habe sie sich von zu Hause aus selbst in der Patientensoftware deaktiviert.

Praxis ist nach wie vor geöffnet

Der in dem Fall ermittelnde Polizeibeamte sagte als Zeuge, die Patienten seien überwiegend zufrieden mit den Behandlungen gewesen. Einige seien mehrfach in der Praxis gewesen. Es habe aber auch Komplikationen gegeben, erklärte er. Die Beschäftigten der Praxis hätten nach Bekanntwerden der Vorwürfe überrascht reagiert. Sie seien davon ausgegangen, dass die Angeklagte die Behandlungen vornehmen durfte. In einem Podcast soll sie etwa gesagt haben, „wir sind alle Ärzte“.

Die 37-Jährige sagte, sie könne sich an einige der 275 Termine erinnern, an andere dagegen nicht. Zudem habe sie die Patienten nicht immer allein behandelt. Auch andere Mitarbeiter hätten Behandlungen vorgenommen. Die Praxis sei nach wie vor geöffnet. 

Die Angeklagte wurde in Hamburg geboren und wuchs dort auf, wie sie berichtete. Dort studierte sie Zahnmedizin und schloss 2017 ihre Facharztausbildung zur Kieferorthopädin ab. Während ihrer Zeit als Zahnärztin habe sie ihre Leidenschaft für ästhetische Behandlungen entdeckt und ab 2018 entsprechende Kurse besucht. Neben ihrer Firmengründung habe sie auch als Zahnmedizinerin in der Schweiz gearbeitet. 

Für den Prozess wurden bis Ende September drei Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil könnte am 29. September gesprochen werden. Der Frau drohen mehrere Jahre Haft.