Gericht wirft Christina Block Verdunkelungsversuch vor
Welche Folgen hatte die Entführung vom Wohnort ihres Vaters für die Block-Kinder? Eine Sachverständige soll das vor Gericht beschreiben. Für Aufregung sorgt ein Brief, den sie zuvor bekommen hat.
Das Landgericht Hamburg hat der Angeklagten Christina Block wegen der Übergabe eines Briefes an eine Sachverständige eine Verdunkelungshandlung vorgeworfen. Marcus Brandt/Pool dpa/dpa
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Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder droht der Angeklagten Christina Block möglicherweise ein Haftbefehl. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Isabel Hildebrandt übergab Block bei einem Gespräch mit einer Sachverständigen einen Brief mit brisantem Inhalt.
„Das ist der Versuch einer Verdunkelungshandlung“, sagte Hildebrandt. Sie erinnerte die Angeklagte daran, dass sie schon einmal ermahnt worden sei.
Im vergangenen November hatte die Strafkammer wegen eines Briefes mit Genesungswünschen an einen erkrankten Zeugen Block mit einem Haftbefehl gedroht. Nach der Strafprozessordnung besteht ein Haftgrund, wenn ein Beschuldigter in „unlauterer Weise“ auf einen Sachverständigen einwirkt.
Der Nebenklagevertreter Philip von der Meden sagt, der von Christina Block an die Sachverständige übergebene Brief sei für seinen Mandanten Stephan Hensel ehrverletzend.Marcus Brandt/dpa
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Anwalt von Ex-Mann: Brief ist ehrverletzend
Blocks Verteidiger Ingo Bott sprach von einem bedauerlichen Versehen seiner Mandantin. Der Brief sollte Gegenstand eines Beweisantrags werden. Worum es in dem Schreiben genau geht, blieb unklar.
Nach Angaben von Nebenklagevertreter Philip von der Meden betrifft der auf Rumänisch verfasste Brief die Sexualsphäre seines Mandanten, Stephan Hensel. Auch in der Übersetzung sei er kaum verständlich. Er sei sehr ehrverletzend. „Das ist ein Vorgang, der meinen Mandanten tief getroffen hat“, sagte von der Meden. Hensel war nicht anwesend. Warum der Brief auf Rumänisch geschrieben wurde, wurde nicht klar.
Hensel ist der Ex-Mann von Christina Block und Vater der Kinder. Er war bei der gewaltsamen Rückholung der Kinder in der Silvesternacht 2023/24 in der Nähe seines Hauses in Dänemark niedergeschlagen worden. Darum tritt er im Prozess als Nebenkläger auf. Der bei der Entführung zehnjährige Sohn und die damals 13-jährige Tochter werden ebenfalls als Nebenkläger von einer Anwältin vertreten.
Christina Block hatte nach eigenen Worten nicht die Absicht, etwas zu verdunkeln.Marcus Brandt/Pool dpa/dpa
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Block: „Ich dachte, es würde helfen“
Einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls stellte weder von der Meden noch die Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Marvin Steinberg sagte, es gehe um eine „Versuchshandlung“, seine Behörde werde aber nicht so weit gehen, einen Haftbefehl zu beantragen.
Block selbst erklärte, sie habe der Sachverständigen Mareike Schüler-Springorum bei einem Gespräch viele Unterlagen übergeben, unter anderem ein Heft über Besuche beim Kinderarzt und Krankenakten der Kinder. Mit der Mitgabe des Briefes einer Freundin habe sie nichts verdunkeln wollen. „Es ging mir um die Sorge, die ich ausgedrückt hatte, um das Wohl der Kinder. Ich dachte, es würde helfen.“
Zu Beginn des Prozesses vor einem Jahr hatte die Angeklagte bereits erklärt, dass ihr vor der Rückholaktion Kinderpornografie-Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann zugetragen worden seien, die sie in große Sorge versetzt hätten. Sie habe die Vorwürfe auf Anraten ihres damaligen Anwalts der Polizei übergeben. Die Staatsanwaltschaft nahm in dem Zusammenhang Ermittlungen wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung gegen Christina Block auf.
Jugendpsychiaterin Mareike Schüler-Springorum soll die Folgen der Entführung für die Block-Kinder beurteilen.Marcus Brandt/Pool dpa/dpa
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Richterin: Wir prüfen Maßnahmen
Hildebrandt erklärte, der übergebene Brief betreffe nicht die Krankengeschichte der Kinder. Die Sachverständige selbst bestätigte, dass sie den Briefumschlag an sich genommen und erst zu Hause geöffnet habe. Als sie darin das Schreiben gefunden habe, habe sie das Gericht informiert.
Hildebrand erklärte, das Gericht werde die Angelegenheit und mögliche Maßnahmen prüfen. „Wir sind an Gesetz und Rechtsprechung gebunden“, fügte die Richterin hinzu.
Öffentlichkeit ausgeschlossen
Danach schloss die Kammer die Öffentlichkeit aus, bevor Schüler-Springorum mit ihrem Vortrag begann. Grund seien die schutzbedürftigen Interessen der Kinder und Nebenkläger, erklärte Hildebrandt. Diese könnten durch Bekanntwerden von Informationen im Gutachten verletzt werden.
Die jugendpsychiatrische Sachverständige soll die Folgen der Entführung für die Kinder beurteilen. Den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit hatte die Anwältin der Kinder, Tanja Jeney, außerhalb der Verhandlung gestellt. Er wurde von allen Prozessbeteiligten unterstützt. Für den Vortrag des Gutachtens hat das Gericht zwei weitere Verhandlungstage vorgesehen.