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Behörden lehnen jeden sechsten Antrag auf Akteneinsicht ab

Über die Plattform „Frag den Staat“ können Bürger Anträge stellen, damit Behörden Akten oder interne Dokumente herausgeben. Das gelingt allerdings nicht immer, zeigt die Praxis in Brandenburg.

02.07.2026

Die Landesverwaltung in Brandenburg hat einen Teil der Anträge auf Akteneinsicht der Plattform „Frag den Staat“ zurückgewiesen. (Archivbild)Patrick Pleul/dpa

Die Landesverwaltung in Brandenburg hat einen Teil der Anträge auf Akteneinsicht der Plattform „Frag den Staat“ zurückgewiesen. (Archivbild)Patrick Pleul/dpa

© Patrick Pleul/dpa

Die Brandenburger Landesbehörden haben seit 2019 etwa ein Sechstel der Anträge auf Akteneinsicht der Rechercheplattform „Frag den Staat“ komplett oder teilweise abgelehnt. Für den Zeitraum seien 997 Anträge auf Akteneinsicht oder Informationszugang ermittelt worden, teilte Innenminister Jan Redmann (CDU) auf eine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Sven Hornauf mit. „Davon wurden 156 Anträge teilweise oder vollständig abgelehnt.“

In fünf Fällen sei ein Gerichtsverfahren gefolgt, von denen noch vier Verfahren anhängig seien. Zu den Ablehnungsgründen lägen im Detail keine Erkenntnisse vor, erklärte das Innenministerium auf Anfrage. 

Regierung: Plattform erleichtert Anträge

Die Nutzung der Plattform erleichtert den Zugang für Antragsteller nach Ansicht der Landesregierung deutlich, weil Anfragen strukturiert gestellt und rechtliche Grundlagen zugeordnet würden und die zuständige Behörde häufig schneller identifiziert werde. „Dies führt in der Praxis dazu, dass weniger Rückfragen zur Konkretisierung von Anträgen erforderlich sind und Anträge in vielen Fällen unmittelbar bearbeitet werden können.“

Wer eine Anfrage stellen möchte, kann dies auf der Plattform im Internet direkt machen. „Frag den Staat“ leitet sie nach eigenen Angaben an die zuständige Behörde weiter. Der Antragsteller erhält demnach eine E-Mail, wenn die Behörde auf die Anfrage reagiert hat. Die Antwort ist dann auch für andere zu sehen. „Frag den Staat“ bezeichnet sich selbst als gemeinnütziges Projekt des Vereins Open Knowledge Foundation.

Der Minister wies darauf hin, dass die Anträge auf Akteneinsicht in den Landesbehörden nicht statistisch erfasst oder ausgewertet würden - aus den vorhandenen Aktenbeständen seien die Fallzahlen daher händisch ermittelt worden.