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Behörde: Kinder hätten Wolfsgehege nicht betreten dürfen

Ein Wolf hat ein Kind in einem Tiergehege in Brandenburg schwer verletzt. Der Landkreis kommt zu dem Schluss, das Mädchen und zwei andere Kinder hätten dort nicht hineingehen dürfen.

29.10.2026

Wann die Behörden den Wildpark wieder freigeben, war unklar. Carsten Koall/dpa

Wann die Behörden den Wildpark wieder freigeben, war unklar. Carsten Koall/dpa

© Carsten Koall/dpa

Nach der Wolfsattacke auf ein Kind in einem brandenburgischen Wildpark will der zuständige Landkreis die Aufarbeitung vorantreiben. In einer Mitteilung teilte die Kreisverwaltung mit: „Nach den vorliegenden Informationen hätten die Kinder das Gehege nicht betreten dürfen.“ 

Warum es dazu kam und ob möglicherweise Sicherheitsvorkehrungen nicht beachtet wurden, blieb aber unklar. Weitere Angaben dazu wollte eine Sprecherin des Landkreises nicht machen. 

Drei Kinder in Gehege mit Polarwölfen

Ein Wolf hatte am Mittwochmorgen ein achtjähriges Mädchen angegriffen und schwer verletzt. Der Vorfall ereignete sich laut Landkreis vor der regulären Öffnung des Wildparks bei einem gebuchten „Tierpflegertag“ für Kinder. Dabei sollen Kinder Tierpfleger im Wildpark begleiten können. 

Nach bisherigem Kenntnisstand hätten sich drei Kinder im Gehege aufgehalten, als es während der Tränkung der Tiere zu dem Angriff durch die dort gehaltenen Polarwölfe gekommen sei, so der Landkreis. 

Laut Polizei war auch eine Mitarbeiterin in dem Tiergehege. Gegen sie wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. 

Kontrolle des Wildparks Anfang der Woche

Der Landkreis teilte mit, ihm seien keine Genehmigungen für Besuche von Raubtiergehegen durch Kinder oder andere Besucher bekannt. „Die Organisation solcher Angebote und die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen liegen in der Verantwortung des Betreibers.“

Behörden des Kreises wollen den weiterhin geschlossenen Wildpark Anfang der kommenden Woche kontrollieren. „Dabei werden die aktuelle Situation und die tierschutzrechtlichen Anforderungen überprüft. Gegenstand der Kontrolle ist auch die umfassende Aufarbeitung des tragischen Vorfalls“, hieß es. Auch der Zustand der Gehege und Sicherheitsmaßnahmen sollen geprüft werden.