Badenberg: Kriminelle sollen Herkunft von Geld belegen
Drogenhandel, Einbrüche, fragwürdiger Immobilienbesitz: Wollen Ermittler an Geld ran, das offensichtlich aus kriminellen Geschäften stammt, müssen sie das kleinteilig beweisen. Das soll sich ändern.
Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) will mit einer Bundesratsinitiative den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität verstärken. (Archivbild) Soeren Stache/dpa
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Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität will Berlin mit einer Bundesratsinitiative schneller Vermögen aus Straftaten sichern können. Justizsenatorin Felor Badenberg verspricht sich von einer sogenannten Beweislastumkehr eine Grundlage dafür, illegale Gewinne konsequent und rechtssicher abzuschöpfen. Sie legte dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. „Wir drehen die Logik dort um, wo Strukturen systematisch zur Verschleierung illegaler Machenschaften missbraucht werden“, erklärte die CDU-Politikerin nach der Senatssitzung.
Künftig sollen Restzweifel daran, dass Vermögen aus einer Straftat stammt, nicht mehr ohne weiteres zugunsten des Betroffenen interpretiert werden, sagte Badenberg. Im Gegenteil: Wenn ein grobes Missverhältnis zwischen dem Wert eines Gegenstands und den legalen Einkünften des Betroffenen bestehe, werde eine kriminelle Herkunft vermutet und Vermögen eingezogen.
Staat muss bisher Beweise liefern
Beispiele: Bei einem vorbestraften Verdächtigen, der Sozialhilfe bezieht, werden wertvolle Schmuckstücke gefunden, der Betroffene spricht von einer Erbschaft. Oder: Am Hauptstadtflughafen BER werden 100.000 Euro bei einem Mann gefunden, der seit Jahrzehnten einem Mini-Job nachgeht. In beiden Fällen machen die Betroffenen keine wirklich plausiblen Angaben dazu, wie das Vermögen in ihren Besitz kam. Die Vermögenswerte stammen vermutlich aus Straftaten, einer konkreten Tat lassen sie sich jedoch nicht zuordnen.
Ermittler stoßen an Grenzen
Bislang stoßen Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen an ihre Grenzen. Egal, ob Immobilien, teure Luxusautos, hohe Bargeldbeträge oder Kryptowährungen - die Einziehung solcher Gegenstände ist bisher nur möglich, wenn die Behörden zweifelsfrei nachweisen können, dass sie aus Straftaten stammen. Dies sei komplex und langwierig, so Badenberg. Letztlich blieben trotz gravierender Indizien noch Zweifel daran, dass das Vermögen durch eine Straftat erlangt wurde - und entsprechende Verfahren endeten zugunsten der Betroffenen.
Schwerpunkt Organisierte Kriminalität
Mit der Einführung einer Beweislastumkehr werde das anders, so Badenberg. Der Gesetzentwurf lege verbindlich fest, dass in solchen Fällen das Vermögen eingezogen werden könne. Es gebe „eine gesetzliche Vermutung“, dass das Vermögen illegal erworben worden sei - der Betroffene müsse dann künftig nachweisen, dass dies nicht so sei.
Die konkreten Regelungen beziehen sich nach Angaben Badenbergs vor allem auf Änderungen in der Strafprozessordnung und dem Strafgesetzbuch. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einem „echten Gamechanger im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität“. Badenberg reagiere mit der Initiative auf Lücken, die es trotz Neuregelung der Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 gebe.
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität gehört zu den Schwerpunkten von Badenberg. In diesem Bereich arbeite sie eng mit Innensenatorin Iris Spranger zusammen (SPD), so die Senatorin.