BSW-Zoff: Fragen zur Fraktionszukunft
Raus aus der Partei, aber was wird aus der BSW-Fraktion? Die Antwort darauf beschäftigt nicht nur die Betroffenen selbst – auch weil sie mit Finanzfragen verbunden ist.
Landtagspräsident Thadäus König betont, dass das BSW trotz Parteiaustritten noch Fraktionsstatus im Landtag habe. (Archivbild)Martin Schutt/dpa
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Nach den Austrittserklärungen der Mehrheit der BSW-Abgeordneten aus der Partei hat die AfD-Fraktion die Aufhebung des Fraktionsstatus des BSW gefordert. Ein entsprechendes Schreiben sei an den Landtagspräsidenten verschickt worden, teilte die AfD-Fraktion mit. Zudem sollte ihr die Finanzierung gestrichen werden, die den parlamentarischen Fraktionen zur Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben zustehen.
Landtagspräsident Thadäus König sagte dazu am Rande des Tags der offenen Tür im Landtag, die Landtagsverwaltung prüfe zwar bereits, inwieweit die Fraktionsgelder ausgezahlt werden können. Gleichzeitig betonte er: „Die Fraktion ist ja nicht liquidiert.“ Wenn der Anspruch auf die Gelder erlösche, würden die Zahlungen eingestellt. Es müsse sich nun aber zeigen, wie es mit der Fraktion weitergehe.
Von derzeit noch zwölf Abgeordneten in der BSW-Fraktion haben inzwischen zehn wegen Dauerstreits mit der Bundesspitze der Partei ihren Parteiaustritt erklärt. Allein die Fraktionsmitglieder Anke Wirsing und Sven Küntzel halten an der Parteizugehörigkeit fest. Sie gelten als einzige Vertreter des Lagers von Parteigründerin Sahra Wagenknecht.
Wie sortiert sich die Fraktion?
Nach Angaben der bisherigen Fraktionsvorsitzenden Sigrid Hupach sollen die verbliebenen Fraktionsmitglieder in der kommenden Woche zusammenkommen, um über den weiteren Weg zu beraten. Wirsing hatte aber bereits mitgeteilt, dass sie nicht bereit sei, mit den ehemaligen Parteikollegen weiter in einer Fraktion zusammenzuarbeiten. Sie geht davon aus, künftig fraktionslos im Thüringer Landtag zu sitzen und dass die zehn BSW-Abgeordneten, die ihren Parteiaustritt in dieser Woche angekündigt haben, eine neue Fraktion gründen werden.
Um als Fraktion zu gelten, müssen sich im Thüringer Landtag mindestens fünf Abgeordnete zusammenschließen. Bei einem Zusammenschluss mit geringerer Anzahl ist die Bildung einer sogenannten parlamentarischen Gruppe möglich. Im Paragrafen 58a des Abgeordnetengesetzes heißt es dazu: „Abgeordnete, die sich zusammenschließen wollen und dabei die Fraktionsstärke nicht erreichen, können als Parlamentarische Gruppe anerkannt werden, wenn sie der gleichen Partei oder Liste angehören und keine politische Homogenität zu einer bereits im Landtag vertretenen Fraktion besteht.“
Der Fraktionsstatus bedeutet etwa eine bessere finanzielle Ausstattung als ein Gruppenstatus und räumt im Landtag auch mehr Rechte ein: So können etwa nur Fraktionen ein Misstrauensvotum gegen den Ministerpräsidenten beantragen.