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Anklage fordert vier Jahre Haft für Zschäpe-Freundin

Susann E. soll die Neonazi-Terrorzelle NSU unterstützt haben. Vor Gericht in Dresden bleibt sie stumm, dennoch ist die Bundesanwaltschaft von ihrer Schuld überzeugt.

03.07.2026

Der Prozess gegen Susann E. begann im vergangenen November. (Archivbild)Sebastian Kahnert/dpa

Der Prozess gegen Susann E. begann im vergangenen November. (Archivbild)Sebastian Kahnert/dpa

© Sebastian Kahnert/dpa

Im Prozess wegen Unterstützung der Neonazi-Terrorzelle NSU hat die Bundesanwaltschaft vier Jahre Haft für die Angeklagte Susann E. gefordert. Die 45-Jährige habe ihrer Freundin, der verurteilten Rechtsterroristin Beate Zschäpe, durch ihre Taten das Leben im Untergrund erheblich erleichtert, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot im Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Dresden (OLG). Wegen der langen Verfahrensdauer sei es geboten, sechs Monate der Haft als bereits vollstreckt erklärt werden.

Der jetzige Prozess sei auch ein Zeichen an alle Mitwisser, dass ihnen auch heute noch Strafverfolgung drohe, stellte Barrot dem Plädoyer voran. Bei den Ermittlungen zu der größten rassistischen Mord- und Anschlagsserie in der Geschichte der Bundesrepublik werde es keinen Schlussstrich geben. „Der Generalbundesanwalt hat nie aufgehört zu ermitteln und trägt weiter Puzzlestück um Puzzlestück zusammen.“

NSU verübte Morde in ganz Deutschland

Die Neonazi-Terrorzelle NSU bestand aus Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Ab dem Jahr 2000 verübten sie jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. 

Mundlos und Böhnhardt verletzten zudem Dutzende Menschen bei zwei Bombenanschlägen in Köln. Die beiden töteten sich 2011 in Eisenach, um ihrer Festnahme zu entgehen. Erst dann flog der NSU auf. Zur Finanzierung ihres Lebens im Untergrund beging die Terrorzelle 15 Banküberfälle.

Zschäpe verurteilten die Richter des OLG München 2018 nach gut fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft. Sie wurde bei der jetzigen Verhandlung in Dresden an drei Verhandlungstagen ausführlich befragt.

Susann E. soll NSU geholfen haben

Susann E., Ehefrau des bereits verurteilten NSU-Unterstützers André E., ist wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen angeklagt. Von den rassistisch motivierten Morden und den Raubüberfällen des NSU soll sie gewusst haben. 

Engere Vertraute als die Eheleute E. habe der NSU nicht gehabt, sagte Staatsanwalt Claus Möllinger. Deren Verbundenheit mit der Terrorzelle verdeutlichte er unter anderem mit einer Bleistiftzeichnung von Böhnhardt und Mundlos, die bei der Durchsuchung ihrer Wohnung über dem Fernseher gehangen habe. Auch nach öffentlichem Bekanntwerden der NSU-Morde hätten sie kein schlechtes Wort über die Terroristen verloren.

Personalausweis und Krankenkassenkarte geliehen

Die Bundesanwaltschaft wirft der 45-Jährigen vor, Zschäpe ihre Personalien überlassen zu haben. Sie soll der NSU-Terroristin mehrmals ihren Personalausweis zur Verfügung gestellt haben, etwa bei einer Vernehmung der Polizei zu einem Wasserschaden im Mietshaus, in dem das NSU-Trio lebte, und während einer längeren Urlaubsreise. Mit der Krankenkassenkarte der Angeklagten habe sich Zschäpe zudem mehrmals bei einem Zahnarzt behandeln lassen. Auch auf eine Bahncard mit dem Foto von Zschäpe und einen Videotheksausweis, beide im Namen Susann E.s, verwies die Bundesanwaltschaft.

Zudem wird der 45-Jährigen zur Last gelegt, an der Abholung des Wohnmobils beteiligt gewesen zu sein, das der NSU am 4. November 2011 bei seinem letzten Raubüberfall in Eisenach verwendete. Dabei habe sie billigend in Kauf genommen, dass das Fahrzeug für einen Banküberfall verwendet werden sollte, sagte Barrot. 

Geschenke als Dank für Unterstützung

Als Dank für ihre Unterstützung schenkte der NSU laut Plädoyer Susann und André E. eine Reise ins Disneyland Paris im Wert von über 900 Euro und eine Stereoanlage.

Die Angeklagte hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sie ist nicht vorbestraft. Am kommenden Donnerstag wird die Verteidigung ihr Plädoyer halten. Das Urteil wird am 17. Juli erwartet - gut acht Monate nach Verhandlungsbeginn.