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Anästhesist nach Tod von Mädchen erneut vor Gericht

Warum spritzte der Arzt ein verunreinigtes Narkosemittel? Die Staatsanwältin spricht von bewussten Fehlern, doch das Motiv bleibt rätselhaft.

19.08.2026

Der Angeklagte hat Kindern verunreinigtes Narkosemittel gespritzt. Peter Knapp/dpa

Der Angeklagte hat Kindern verunreinigtes Narkosemittel gespritzt. Peter Knapp/dpa

© Peter Knapp/dpa

Ein Anästhesist spritzt Kindern verunreinigtes Narkosemittel, ein kleines Mädchen stirbt. Ist der Arzt ein Mörder? Mit dieser Frage muss sich das Frankfurter Landgericht in der zweiten Auflage des Prozesses gegen den 69-Jährigen beschäftigen. 

Die Anklagebehörde geht davon aus, dass er beim Behandeln seiner kleinen Patienten in einer Zahnarztpraxis in Kronberg (Hochtaunuskreis) bewusst schwere Behandlungsfehler beging und diese vertuschen wollte, wie die Staatsanwältin am Rande des Prozessauftaktes sagte. Das Motiv für die fehlerhafte Behandlung sei unklar. Ein vierjähriges Mädchen starb, drei weitere Kinder konnten in einer Klinik gerettet werden. 

Beim Prozessauftakt wurde die ursprüngliche Anklage und das Urteil der ersten Instanz aus dem November 2024 verlesen. Damals war der Mann von einer anderen Strafkammer des Frankfurter Landgerichts unter anderem wegen Totschlags durch Unterlassen zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. 

Niedrige Beweggründe?

Die Staatsanwaltschaft, die auf eine Verurteilung wegen Mordes plädiert hatte, legte erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Dieser hob das Urteil in Teilen auf. Die objektiven Tatbestände - also die Behandlungsfehler - stehen laut Staatsanwältin rechtskräftig fest. Doch der BGH erklärte, das Landgericht habe die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes überspannt. Daher muss nun in dem neuen Prozess geprüft werden, ob der Anästhesist mit Verdeckungsabsicht oder niedrigen Beweggründen gehandelt hatte - beides wären Mordmerkmale. Mord wird mit lebenslanger Haft bestraft. 

Zum Auftakt dieses Prozesses wurde der Mann in Handschellen hereingeführt - seit der Aufhebung des Urteils Anfang dieses Jahres sitzt der Bensheimer in Untersuchungshaft. Sein Anwalt erklärte am Rande der Verhandlung, er wisse noch nicht, ob sich sein Mandant zu den Vorwürfen äußern werde. 

Verunreinigtes Propofol

Am 28. September 2021 hatte der Angeklagte laut erstinstanzlichem Urteil in der Kronberger Zahnarztpraxis im Tagesverlauf fünf Patienten in Narkose versetzt, indem er ihnen aus der jeweils selben Flasche Propofol spritzte. Vorgeschrieben ist, dass für jede Narkose eine neue Flasche geöffnet werden muss. Propofol ist sehr anfällig für Verunreinigungen.

Bereits beim zweiten Patienten - einem neunjährigen Jungen - war das Narkosemittel mit einem Pilz verunreinigt. Das Kind erlitt eine Blutvergiftung und schwebte in Lebensgefahr. Ähnlich erging es den beiden folgenden Kindern - einem vierjährigen Jungen und einem gleichaltrigen Mädchen. 

Tod beim Zahnarzt

Auch die letzte Patientin des Tages war laut den Feststellungen in dem Gerichtsurteil vier Jahre alt. Wie schon bei den Kindern vor ihr spritzte der Arzt ihr eine deutliche Überdosis Propofol und Novalgin, das Propofol war zudem zusätzlich zum Pilz auch mit Bakterien verunreinigt. Als das Mädchen beim Ausleiten der Narkose am frühen Abend in einem kritischen Zustand war, behandelte er es stundenlang selbst, anstatt einen Rettungswagen zu rufen. Dabei beging er eklatante Behandlungsfehler. Erst tief in der Nacht wurde der Notruf alarmiert, die Ärzte konnten das Mädchen nicht mehr retten. Es starb noch in der Praxis. 

Nach der bisherigen Planung könnte Anfang Oktober das Urteil verkündet werden. Dem Arzt wurde mittlerweile die Approbation entzogen. Er ist bereits wegen fahrlässiger Tötung vorbestraft, nachdem im Jahr 2019 eine Frau nach seiner Anästhesie beim Zahnarzt gestorben war.

Eine Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts entscheidet neu über den Fall. Peter Knapp/dpa

Eine Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts entscheidet neu über den Fall. Peter Knapp/dpa

© Peter Knapp/dpa