Konfrontation im Landtag - CDU, SPD und Grüne contra AfD
Schon in den ersten Wochen zeigt sich, wie Vertreter von CDU, SPD und Grünen gemeinsam gegen die erstarkte AfD vorgehen. Die Fronten sind verhärtet, schon bevor es an politische Projekte geht.
Im Kulturausschuss schlug die AfD-Fraktion Breininger (links) als Vorsitzenden vor und fand keine Mehrheit. Nur er selbst und Fraktionskollege Joachim Paul stimmten dafür. Helmut Fricke/dpa
© Helmut Fricke/dpa
Im neuen Landtag von Rheinland-Pfalz werden in diesen Tagen wichtige Gremien personell gesetzt. An mehreren Stellen zeigt sich, dass sich die regierenden Fraktionen von CDU und SPD mit der oppositionellen Grünen-Fraktion absprechen beim Umgang mit der AfD-Fraktion, die bei der Landtagswahl im März zur größten Oppositionsfraktion aufgestiegen ist.
Jüngstes Beispiel: die Besetzung der Posten der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreter in den Fachausschüssen des Landtags, quasi den Maschinenräumen des politischen Betriebs des Parlaments in Mainz.
Was genau ist passiert?
Insgesamt gibt es 14 Fachausschüsse mit jeweils zehn Mitgliedern. Wie viele Mitglieder eine Fraktion stellen darf, hängt von den Kräfteverhältnissen im Parlament ab. Davon ist auch abhängig, bei wie vielen Ausschüssen eine Fraktion das Recht hat, einen Kandidaten für den Vorsitz zu benennen. Die AfD hat das in drei Ausschüssen - in denen für Bildung, Kultur und Wirtschaft.
Nun standen die konstituierenden Sitzungen der Fachausschüsse an. Schon vorher hatten die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen angekündigt, dabei keine AfD-Vertreter wählen zu wollen - und so kam es auch.
Die AfD-Fraktion schlug im Bildungsausschuss Joachim Paul als Vorsitzenden vor, im Kulturausschuss Albert Breininger und im Wirtschaftsausschuss Ralf Schönborn. Sie erhielten jeweils zwei Stimmen, die kamen beide aus den eigenen Reihen. Die anderen Ausschussmitglieder stimmten gegen sie.
So verhielt es sich auch bei AfD-Kandidaten für den Stellvertreterposten im Umwelt-, Haushalts- und Gesundheitsausschuss. Kandidaten anderer Fraktionen - sei es für Vorsitz oder Stellvertreterposten - wurden jeweils einstimmig ins Amt gehoben, sie bekamen auch die Stimmen der AfD.
Was bedeutet das jetzt?
Weil die AfD-Fraktion darauf verzichtete, zweite Kandidaten zu benennen, bleiben drei Ausschüsse vorerst ohne Vorsitzenden, drei weitere ohne Vize. Der AfD-Fraktion und nur ihr steht es offen, wieder Kandidaten zu benennen. Sie hat über die gesamte Legislaturperiode hinweg das alleinige Benennungsrecht.
Die 14 Fachausschüsse sind so etwas wie der Maschinenraum der politischen Arbeit im Landtag. (Archivfoto)Andreas Arnold/dpa
© Andreas Arnold/dpa
Es könnte auch sein, dass die Posten für den Rest der Legislaturperiode frei bleiben. Arbeitsfähig sind Ausschüsse auch dann, Aufgaben eines Vorsitzenden können von einem Stellvertreter oder einer Stellvertreterin übernommen werden.
Stand jetzt stellt also die CDU-Fraktion als stärkste Fraktion sechs Vorsitzende, die SPD-Fraktion vier und die Grünen-Fraktion eine Vorsitzende. Von den verbleibenden drei Ausschüssen werden kommissarisch zwei von einem CDU-Vertreter geleitet, einer von einer SPD-Abgeordneten.
Wie liefen die konstituierenden Ausschusssitzungen ab?
Ruhig. Hitzige Diskussionen blieben aus. Bei der Benennung ihrer Kandidaten wählten AfD-Politiker eine einheitliche Formulierung. Die lautete so, dass der jeweilige Kandidat für die „demokratische Opposition“ vorgeschlagen werde. Die Sitzungen waren nach kurzer Zeit beendet, dauerten in vielen Fällen weniger als eine Viertelstunde. Einzig im Kulturausschuss meldete sich nach seiner Ablehnung AfD-Mann Breininger zu Wort und sagte: „Wir haben was gelernt. Wenn wir 50 Prozent haben, wissen wir, was wir zu tun haben.“
Wie fielen die Reaktionen aus?
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Damian Lohr, sprach von einer systematischen Ablehnung der AfD-Kandidaten und warf den anderen Parteien „ein zutiefst undemokratisches Verhalten“ vor. Die AfD-Fraktion werde dieses „beschämende Verhalten“ leider akzeptieren müssen. Paul sagte, es sei Tradition, dass jeder Fraktion ein oder mehrere Vorsitzposten zustünden. Dabei gehe es um das Recht auf Teilhabe an demokratischen Prozessen, das sei der AfD-Fraktion hier verwehrt worden.
Wer einen Ausschuss leite und den Landtag repräsentiere, müsse die Grundwerte des Parlaments teilen und vertreten, sagt SPD-Fraktionschef Schweitzer. (Archivfoto) Boris Roessler/dpa
© Boris Roessler/dpa
Der Chef der SPD-Fraktion, Alexander Schweitzer, betonte, wer einen Ausschuss leite und den Landtag repräsentiere, müsse die Grundwerte des Parlaments teilen und vertreten. Daran dürfe es keinen Zweifel geben. „Aus diesem Grund hat die SPD-Fraktion heute keinen Vertreter der AfD in ein solches Amt gewählt.“ Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Eder sagte: „Die parlamentarischen Vertreter der extremen Rechten können wir nicht unterstützen.“ Wer für die AfD in einem Landtag sitze, unterstütze bewusst verfassungsfeindliche Positionen oder nehme sie zumindest in Kauf.
Gab es in Rheinland-Pfalz schon mal AfD-Ausschussvorsitzende?
Ja, und zwar vier in den beiden vorangegangenen Wahlperioden. Alle diese Vorsitze endeten vorzeitig, aus verschiedenen Gründen: Mal trat jemand aus der AfD-Fraktion aus, mal wechselte eine AfD-Politikerin in den Bundestag. Im Medienausschuss wurde Paul 2019 als Vorsitzender abgewählt, seinerzeit mit Stimmen aus den Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Grünen.
Wie ist das in Ausschüssen anderer Parlamente?
Im Bundestag ist es im Prinzip wie in Rheinland-Pfalz - auch dort fielen die Vorsitzkandidaten der AfD durch. Im Nachbarland Baden-Württemberg, das kurz vor Rheinland-Pfalz einen neuen Landtag gewählt hatte, stehen die konstituierenden Sitzungen der Fachausschüsse erst am 24. und 25. Juni an.
In Hessen, einem weiteren Nachbarland, in dem wie in Mainz CDU und SPD regieren, verhält es sich anders: Hier stehen AfD-Politiker drei Ausschüssen vor, in zwei Ausschüssen und einem Unterausschuss stellen sie Stellvertreter.
Bei welchen anderen Dingen haben CDU, SPD und Grüne kooperiert?
In der konstituierenden Sitzung des Landtags am 18. Mai beschlossen die Regierungsfraktionen sowie die Grünen-Fraktion, die Zahl der Vizepräsidenten des Parlaments von zwei auf drei zu erhöhen. Wie üblich ging der Posten des Präsidenten an die stärkste Fraktion: Es wurde Matthias Lammert von der CDU. Auf Vizeposten kamen Marion Schneid (CDU) und Jaqueline Rauschkolb von der SPD als zweitgrößter Fraktion. Der dritte Vizeposten ging nicht an die AfD als drittgrößte Fraktion, sondern an die Grünen-Politikerin Katharina Binz.
Ebenfalls gemeinsam brachten die drei Fraktionen noch vor der Konstituierung des neuen Landtags eine Verfassungsänderung auf den Weg und beschlossen diese im alten Plenum. Sie erhöhte die Hürde für Untersuchungsausschüsse. Bis vor kurzem brauchte es dafür ein Viertel der Stimmen im Parlament. Die AfD-Fraktion stellt von 105 Abgeordneten 24, hätte also alleine ein solches Gremium beschließen können. Nach der Änderung sind 25 Prozent nötig, also 27. Da die Grünen eine Kooperation mit der AfD ablehnen, kann von oppositioneller Seite alleine aktuell kein U-Ausschuss ins Leben gerufen werden.