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Ab 2027 drei Tage Bildungsurlaub für Beschäftigte

Ob für Beruf oder Ehrenamt: Beschäftigte in Sachsen können ab 2027 für anerkannte Weiterbildungen bezahlt freinehmen. Das müssen sie dabei beachten.

29.10.2026

Beschäftigte in Sachsen können ab 2027 bis zu drei Tage Bildungsurlaub nehmen (Symbolbild)Daniel Naupold/dpa

Beschäftigte in Sachsen können ab 2027 bis zu drei Tage Bildungsurlaub nehmen (Symbolbild)Daniel Naupold/dpa

© Daniel Naupold/dpa

Ab dem kommenden Jahr haben auch Arbeitnehmer in Sachsen Anspruch auf Bildungsurlaub. Vollzeitbeschäftigte können dafür drei Arbeitstage pro Kalenderjahr geltend machen, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte. Voraussetzung ist, dass es sich um eine dafür anerkannte Weiterbildung handelt. Sie muss nicht den Beruf betreffen, sondern kann auch einem Ehrenamt, etwa bei der Feuerwehr, Hilfsorganisationen oder im Sport dienen. 

Beschäftigte müssen eine Weiterbildung spätestens zwölf Wochen vor Beginn ihrem Arbeitgeber melden, so das Ministerium. Nur in dringenden betrieblichen Gründen kann er dies den Angaben zufolge ablehnen. Für die Qualifizierung werden die Mitarbeiter bezahlt freigestellt, die Kosten für die Weiterbildung müssen sie selbst zahlen. 

Sachsen ist neben Bayern das einzige Bundesland, in dem es bislang keinen Bildungsurlaub gibt. Per Volksantrag hatten Zehntausende Menschen eine Änderung verlangt. Daraufhin hatte der Landtag Anfang Februar trotz Kritik aus der Wirtschaft ein entsprechendes Gesetz beschlossen.