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50 Schafe getötet - nun dürfen zwei Wölfe gejagt werden

Neben den getöteten Schafen wurden rund 100 weitere teils schwer verletzt. Jetzt setzen die Behörden auf die Bejagung als angemessene Reaktion.

07.05.2026

Mehr als 50 tote und rund 100 teils schwer verletzte Schafe gehen in der Grafschaft Bentheim auf das Konto eines oder mehrerer Wölfe. (Symbolbild) Julian Stratenschulte/dpa

Mehr als 50 tote und rund 100 teils schwer verletzte Schafe gehen in der Grafschaft Bentheim auf das Konto eines oder mehrerer Wölfe. (Symbolbild) Julian Stratenschulte/dpa

© Julian Stratenschulte/dpa

Nach dem Riss von etwa 50 Schafen in einem Moorgebiet in der Grafschaft Bentheim hat der Landkreis eine Abschussgenehmigung für zwei Wölfe erteilt. Das Vorgehen sei mit dem zuständigen Umweltministerium in Hannover abgestimmt worden, sagte eine Sprecherin der Kreisverwaltung. Die Genehmigung gilt bis zum 15. Juni. Zuvor hatten die „Grafschafter Nachrichten“ berichtet.

Nach Angaben der Sprecherin wurden die Tiere am vergangenen Wochenende gerissen. 100 weitere Tiere seien bei dem Wolfsangriff verletzt worden. Bei einigen von ihnen seien die Verletzungen so schwer, dass auch sie zu verenden drohten. DNA-Untersuchungen haben dem Landkreis zufolge bestätigt, dass es sich um einen Wolfsriss handelte. 

Zwei Vorfälle Anfang Mai

Laut Landkreis gab es zwei unabhängige Vorfälle am 1. und am 2. Mai, als auf einem eingezäunten Areal, das rund 1.200 Hektar Fläche im Bereich der Landkreise Grafschaft Bentheim und Emsland umfasst, 56 Schafe gerissen wurden, trotz vorhandener und grundsätzlich ausreichender Herdenschutzmaßnahmen. Zu welchem Rudel der oder die Wölfe gehören, lasse sich derzeit nicht sagen. 

Die Abschussgenehmigung sei von den beiden betroffenen Landkreise auf der Grundlage des Paragrafen 22 des Bundesjagdgesetzes den zuständigen Jägern erteilt worden. Dazu habe es eine Empfehlung des Umweltministeriums gegeben. Auch das Landwirtschaftsministerium sei in die Entscheidung zur Bejagung eingebunden worden. 

Beweidung durch Schafe unbedingt notwendig

Die Entscheidung zur Bejagung von zwei Wölfen sei aus fachlicher Sicht angemessen, hieß es unter Hinweis auf die Größe und das Ausmaß der Wolfsrisse. Damit sollten weitere Risse von Schafen verhindert werden. Eine wesentliche Rolle habe der Aspekt gespielt, dass die Beweidung durch Schafe auf dem Gelände aus naturschutzfachlichen Gründen unbedingt notwendig sei. „Eine Umsiedlung der Tiere ist nicht möglich“, erklärte die Landkreissprecherin.

Mit der Bejagung der Wölfe hoffen die Behörden auf eine Vergrämung der restlichen Tiere des Rudels. Allerdings müssen die Jäger den Elterntierschutz zwingend einhalten: Muttertiere, die ihre Welpen noch säugen, dürfen nicht geschossen werden. Mildere Mittel als die Bejagung der Wölfe in dem Gebiet seien sorgfältig abgewogen worden. „Die Bejagung der Wölfe wird den Wolfsbestand in der Region nicht gefährden“, hieß es.