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14,1 Millionen Euro aus Straftaten eingezogen

Mehr als 14 Millionen Euro haben Staatsanwaltschaften aus Straftaten eingezogen. Ein Teil ging direkt an die Geschädigten. Was das für die Kriminalitätsbekämpfung bedeutet.

24.08.2026

Die Staatsanwaltschaften haben im vergangenen Jahr etwa 14 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. (Symbolbild)Hendrik Schmidt/dpa

Die Staatsanwaltschaften haben im vergangenen Jahr etwa 14 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. (Symbolbild)Hendrik Schmidt/dpa

© Hendrik Schmidt/dpa

Die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben im vergangenen Jahr rund 14,1 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. Fast die Hälfte davon, etwa 6,8 Millionen Euro, sei an geschädigte Privatleute ausgezahlt worden, teilte das Justizministerium mit. Weitere rund 3,7 Millionen Euro gingen an geschädigte staatliche Institutionen.

Vermögensabschöpfung wichtig für Kriminalitätsbekämpfung

„Die Vermögensabschöpfung bleibt ein wichtiges Instrument der Kriminalitätsbekämpfung“, sagte Generalstaatsanwältin Christine Busse. Die Höhe der eingezogenen Vermögenswerte zeigten die Wirksamkeit der Vermögensabschöpfung, „um deliktisch erlangte Vermögenswerte zu entziehen“.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) betonte: „Kriminalität darf sich nicht lohnen.“ Das gelte gerade dort, wo mit Straftaten erhebliche Vermögen aufgebaut und deren Herkunft professionell verschleiert werde. Zugleich räumte sie ein, dass das Steuergeheimnis in manchen Abschöpfungsfällen die Einziehung erschwere. „Wir müssen die Praxis der Vermögensabschöpfung stetig optimieren“, forderte sie.

Steuerliche Erkenntnisse in Einzelfällen nutzen

Deshalb habe die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder auf ihrer jüngsten Sitzung das Bundesjustizministerium gebeten, zu prüfen, unter welchen rechtsstaatlichen und verhältnismäßigen Voraussetzungen steuerliche Erkenntnisse für eine wirksame Vermögensabschöpfung genutzt werden können. „Wer Vermögen aus Straftaten erlangt hat, soll sich nicht hinter staatlichen Zuständigkeitsgrenzen verstecken können“, sagte Bernhardt.

Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) will die Vermögensabschöpfung aus Straftaten optimieren. (Archivbild)Jens Büttner/dpa

Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) will die Vermögensabschöpfung aus Straftaten optimieren. (Archivbild)Jens Büttner/dpa

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